Zuwanderungsgesetzentwurf
anbei:
ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG DES INNENAUSSCHUSSES
AM MI 16.01.02
Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages
http://www.bundestag.de/gremien/a4/index.html
führt
am Mittwoch 16.01.02
von 10 - 18 Uhr
im Reichstag, III. OG (entweder SPD- oder CDU-Fraktionssaal)
eine öffentliche Expertenanhörung zum Zuwanderungsgesetzentwurf durch.
ANMELDUNG FÜR ZUHÖRER
Die Anhörung ist öffentlich. Interessierte Zuhörer müssen sich mit Angabe ihrer Personalien (Name, Anschrift)ab 2. Januar, spätestens einen Tag vorher - möglichst per Fax - beim Ausschussekretariat anmelden, Tel. 030-227-32858, Fax -36994, oder über 030-227-0. Die Namen werden dem Einlassdienst des Reichstags mitgeteilt, der die Ausweise kontrolliert und einen Sicherheitscheck analog zu Flughafenkontrollen durchführt. Zugang vermutlich über den SÜDeingang des Reichstags.
STELLUNGNAHMEN NOCH BIS 14.01.02 MÖGLICH
Auch nicht ausdrücklich zu der Anhörung als ExpertInnen geladene Organisationen und Einzelpersonen können noch Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf einreichen. Diese müssen bis spätestens(!) Montag 14.01.02 dem Ausschussekretariat per Fax 030-227-36994 zugegangen sein (Für Rückfragen: Tel. 030-227-32858 oder 227-0).
Vor allem Organisationen, die ohnehin bereits fachliche Stellungnahmen erarbeitet haben, sollten diese Möglichkeit unbedingt nutzen!
Die Stellungnahmen sollten adressiert werden an den
Innenausschuss des Deutschen Bundestages
z.H. der Vorsitzenden
Frau Ute Vogt
Platz der Republik
11011 Berlin
als "fachliche Stellungnahme zur Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags am 16.01.2002 zum Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes" bezeichnet und der Bitte um Weiterleitung an die Mitglieder des Innenausschusses versehen werden (bzw. die bereits fertige Stellungnahme mit einem entsprechenden Anschreiben versehen!).
Die Stellungnahmen werden dann als "Ausschussdrucksachen" vom Bundestag vervielfältigt und den Ausschussmitgliedern zugeleitet sowie als Kopien bei der Anhörung auch für interessierte Zuhörer zum Mitnehmen ausgelegt.
GESETZENTWURF UND STELLUNGNAHMEN ZUM DOWNLOAD
Gesetzentwürfe und Stellungnahmen zum Zuwanderungsgesetz: http://www.dbein.bndlg.de/action
BUNDESRAT FORDERT zahlreiche VERSCHÄRFUNGEN DES
ZUWANDERUNGSGESETZENTWURFS / Beispiel VERSCHÄRFUNG DES ASYLBLG
Die Ausschüsse des Bundesrates haben am 13.12.01 eine Liste mit
insgesamt 175 Vorschlägen zur Verschärfung des Zuwanderungsgesetzentwurfs
(download unter http://www.dbein.bndlg.de/action/#links
)
vorgelegt (Bundesratsdrucksache 921/1/01 v. 13.12.01, http://www.dbein.bndlg.de/schily/docs/BR_921_1_01_ZuwGEAusschuesse.pdf
- 300 KB) .
Das Plenum des Bundesrates hat am 20.12.01 der Mehrzahl der Verschärfungsvorschläge zugestimmt, während über die restlichen Vorschläge noch diskutiert wird (dies betrifft die Nummern 1, 4, 5, 6, 7, 8 a, 8 b, 9, 10, 13, 16, 21, 25, 27, 29, 31, 32, 35, 39, 45, 46, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 54, 55, 58, 60, 61, 62, 63, 66, 67, 68, 70, 74, 85, 87, 88, 89, 90, 91, 96, 97, 98, 100, 108, 111, 115, 141, 145, 147, 148, 153, 158, 164, 171 und 175 in der Bundesratsdrücksache 921/1/01 v. 13.12.01, http://www.dbein.bndlg.de/schily/docs/BR_921_1_01_ZuwGEAusschuesse.pdf - 300 KB), diese aber auch noch nicht vom Tisch sind.
Ein Beispiel:
Rot-Grün verhandelt mit den Ländern über massive Verschärfungen
des AsylbLG (Streichung § 2 AsylbLG, Ausweitung des Aushungerns und
obdachlos Aussetzens nach § 1a AsylbLG):
Vorschlag Nr. 171 der Ausschüsse des Bundesrates in der Bundesratsdrücksache 921/1/01 v. 13.12.01, http://www.dbein.bndlg.de/schily/docs/BR_921_1_01_ZuwGEAusschuesse.pdf betrifft die ersatzlose Streichung des § 2 AsylbLG. Über diesen Vorschlag hat das Plenum des Bundesrates am am 21.12.01 noch keine Einigkeit erzielt.
Vorschlag Nr. 172 der Ausschüsse des Bundesrates in der Bundesratsdrücksache 921/1/01 v. 13.12.01, http://www.dbein.bndlg.de/schily/docs/BR_921_1_01_ZuwGEAusschuesse.pdf betrifft hingegen die Hilfsempfehlung, Leistungen nach § 2 AsylbLG (36 Monate Leistungsbezug vorausgesetzt) nur noch an Ausländer mit humanitärem Aufenthaltstitel (§§ 23, 24, 25 Abs. 3-5 AufenthG; dieser Personenkreis wird nach dem Regierungsentwurf zusätzlich ins AsylbLG einbezogen) zu gewähren, während Asylbewerber und Ausländer mit Bescheinigung künftig unbefristet abgesenkte Sachleistungen nach §§ 3-7 AsylbLG erhalten sollen. Dieser Hilfsempfehlung hat das Plenum des Bundesrates am 20.12.01 zugestimmt. Dieser Vorschlag stammt übrigens aus dem SPD-regierten Niedersachsen, gegen den im Bundesratsinnenauschuss nur Me-Vo, Sa-Anhalt und Sl-H gestimmt haben, während Berlin, NRW und Rh-Pfalz und alle übrigen Ländern dafür gestimmt haben.
Ergebnis zu diesem Beispiel:
1. Der Rot-Grüne Regierungsentwurf will das AsylbLG ausweiten
auf Ausländer mit humanitärem Aufenthaltstitel (§§
23, 24, 25 Abs. 3-5 AufenthG, entspricht der bisherigen "Aufenthaltsbefugnis"),
vgl. Artikel 8 Regierungsentwurf vom 08.11.01
2. Die Bundesratsauschüsse wollen zudem § 2 AsylbLG ganz
streichen (Vorschlag 171, zu Artikel 8 Regierungsentwurf).
3. Das Bundesratsplenum will § 2 AsylbLG nur für Asylbewerber
und Ausländer mit Bescheinigung streichen, aber immerhin noch für
die nach dem Regierungsentwurf neu unter das AsylbLG fallenden Ausländer
mit humanitärem Aufenthaltstitel nach 3 Jahren Leistungen analog BSHG
vorsehen (Vorschlag 172, zu Artikel 8 Regierungsentwurf).
In den weiteren Beratungen im Innenauschuss sowie im Bundesrat wird nun eine Kompromisslösung zwischen Bund und Ländern gesucht. Wie das Beispiel zeigt, will bereits der ursprüngliche Entwurf von Rot-Grün das AsylbLG verschärfen. Dem Bundesrat reicht das aber nicht, er will noch weitere Verschärfungen, und legt hierzu mehrere Vorschläge vor.
Deshalb verhandelt Rot-Grün jetzt mit den Ländern über die vorgeschlagenen weiteren Verschärfungen des AsylbLG, d.h. die teilweise oder vollständige Streichung des § 2 AsylbLG.
Ein weiterer Vorschlag der Auschüsse des Bundesrates, über
den Rot-Grün jetzt mit den Ländern verhandelt, und dem das Plenum
des Bundesrates am 20.12.01 zugestimmt hat, betrifft die Verschärfung
des § 1a AsylbLG (Vorschlag 170 in der Bundesratsdrücksache 921/1/01
v. 13.12.01, http://www.dbein.bndlg.de/schily/docs/BR_921_1_01_ZuwGEAusschuesse.pdf
):
* gesetzliche Klarstellung des Leistungumfangs "Butterbrot und Fahrkarte"!
* Leistungsstreichung künftig auch dann, wenn der Ausländer
"das AUSREISEhindernis selbst zu vertreten hat oder zumutbare Anforderungen
zur Beseitigung des AUSREISEhindernisses nicht erfüllt"!
Aushungern und obdachlos Aussetzen, ein Vorschlag zu Weihnachten aus dem CDU-regierten Saarland, gegen den im Bundesratsinnenauschuss nur Me-Vo, Nds, Sa-Anhalt und Sl-H gestimmt haben, während Berlin, NRW und Rh-Pfalz sich enthalten und die übrigen Ländern dafür gestimmt haben.
Von ähnlicher Schäbigkeit sind auch die zahlreichen weiteren
Vorschläge zur Verschärfung des Zuwanderunggesetzentwurfs, über
die Herr Schily jetzt mit den Ländern verhandelt - vgl. Bundesratsdrücksache
921/1/01 v. 13.12.01, http://www.dbein.bndlg.de/schily/docs/BR_921_1_01_ZuwGEAusschuesse.pdf
.
Übrigens fordern nicht nur CDU, FDP und Rot-Grüne Länder
Verschärfungen des Zuwanderunggesetzentwurfs, in einer Reihe von Fällen
hat auch das Rot-Rote Mecklenburg-Vorpommern den Verschärfungsforderungen
zugestimmt.
BUNDESRAT LEHNT DAS ZUWANDERUNGSGESETZ AB
Frankfurter Rundschau 21.12.01
Auch Wünsche der Union verworfen / Stolpe will Änderungen / Sicherheitspaket verabschiedet
Von Vera Gaserow
Im Streit um das Zuwanderungsgesetz hat der Bundesrat für ein Patt gesorgt. Er stimmte dem Entwurf der Bundesregierung in erster Lesung nicht zu, lehnte aber zentrale Änderungswünsche der Union ab. Mit großer Mehrheit verabschiedete die Länderkammer dagegen das zweite Sicherheitspaket. Die Naturschutznovelle wurde in den Vermittlungsausschuss überwiesen.
BERLIN, 20. Dezember. Bei der Abstimmung über die mehr als 170 Änderungsanträge zum Zuwanderungsgesetz fanden die entscheidenden Korrekturwünsche der unionsregierten Länder am Donnerstag keine Mehrheit. So wollte sich der Bundesrat nicht dem Vorstoß der CDU und CSU anschließen, als vorrangigen Zweck des Gesetzes die Begrenzung der Zuwanderung festzuschreiben und den seit 1973 geltenden Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte beizubehalten.
Die Mehrheit der Länder lehnte zudem die Empfehlung des Innenausschusses ab, Opfern von nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung einen besseren Aufenthaltsstatus zu verweigern. Auch eine weitere zentrale Unions-Forderung, das Nachzugsalter für ausländische Kinder auf zehn Jahre zu senken, fand keine Mehrheit im Bundesrat. Bei den meisten Änderungsanträgen verweigerten auch die CDU/FDP-Koalitionen und die CDU/SPD-Bündnisse in Brandenburg und Bremen der Union die Gefolgschaft für ausländerrechtliche Verschärfungen im Zuwanderungsgesetz.
In der mehrstündigen Debatte bekräftigten die unionsregierten Länder unmissverständlich ihre Ablehnung des rot-grünen Zuwanderungsentwurfs. Dabei stellten sie teils noch höhere Hürden für einen Konsens auf als bisher. So forderte Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU), das Nachzugsalter für Kinder müsste "weit unter zehn Jahren" liegen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Erwin Teufel (CDU) plädierte gar für eine Senkung auf drei Jahre.
Für Irritationen sorgte Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD), der die Zustimmung seines Landes an vier Bedingungen knüpfte. Dazu zählte er die Senkung des Nachzugsalters auf zwölf Jahre. Der Regierungsentwurf sieht 14 Jahre vor. Brandenburg beharre überdies darauf, dass die Anerkennung nichtstaatlicher Verfolgungsgründe ausgeschlossen bleibt, sagte Stolpe. Zudem müsse die Arbeitsmigration stärker als im Regierungsentwurf am Bedarf orientiert werden. Brandenburgs Stimmen im Bundesrat könnten beim Zuwanderungsstreit die zentrale Rolle spielen. Die endgültige Abstimmung darüber wird für März erwartet.
Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) verwahrte sich in der Debatte gegen die Behauptung, der Gesetzentwurf öffne "Einfallstore" für Zuwanderer. Das sei schlicht "Unsinn". Es gehe nicht um mehr, sondern um "marktgerechtere" Zuwanderung. Schily widersprach Stoiber vehement, der vor einem "Kulturrelativismus" und einer Gefährdung der nationalen Identität gewarnt hatte.
Im Gegensatz zur Zuwanderung fand Schilys zweites Anti-Terror-Paket die Zustimmung fast aller Länder. Damit können die umfangreichsten Sicherheitsgesetze in der deutschen Rechtsgeschichte zu Jahresbeginn in Kraft treten. Blockiert wurde hingegen die Naturschutznovelle von Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne). Mit den Stimmen auch von SPD-geführten Ländern verwies der Bundesrat die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes an den Vermittlungsausschuss.
ADRESSEN FÜR PROTESTBRIEFE, -FAXE UND - MAILS
die Post-, Fax-, Mail- und Internetadressen sowie Telefonnummern von Innenpolitikern und Parteivorständen von SPD und Grünen (Zusammenstellung auf ca. 10 Seiten im Word-Format)
http://www.dbein.bndlg.de/action/Adressen.doc
die Mailadressen aller Bundestagsabgeordneten von SPD und Grünen
- zum Übertragen direkt in das Adressfeld von E-mails
http://www.dbein.bndlg.de/bw_nein/alternativ.html
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Georg Classen
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Materialien zum AsylbLG und zum Flüchtlingssozialrecht:
http://www.proasyl.de/lit/classen/classen0.htm
Stellungnahmen zum Zuwanderungsgesetz usw:
http://www.dbein.bndlg.de/action
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