Brauchtum

Organisationsgrundlage

 für
BDK-Freundschaftstreffen der alemannischen Südverbände

I.
Ein BDK-Freundschaftstreffen umfasst folgende Veranstaltungen:

Freitagabend
Gemütliches Beisammensein der Ehrengäste. Ev. mit einigen kleinen regionalen Darbie-tungen. Zu diesem Abend sind die Ehrengäste eingeladen durch den Regionalverband bzw. Ausrichter.

Samstag
Arbeitssitzung des BDK-Brauchtumsausschusses

Das Rahmenprogramm für die Ehrengäste liegt im eigenen Ermessen des Veranstalters.
Brauchtumsabend

Sonntag
Gottesdienst mit den Narren und für die Narren
Gemeinsames Mittagessen
Grosser Umzug unter Mitwirkung von Zünften der alemannischen BDK-Südverbände.
Abschlussbesprechung

II.

Zu den Veranstaltungen/Detailplanung

Ehrengäste

1. Den Ehrengästen sollte frühzeitig eine Einladung für das BDK-Freundschaftstreffen der alemannischen Südverbände zugehen. Der einzuladende Personenkreis von Seiten dem Bund Deutscher Karneval e.V. umfasst das BDK-Präsidium, die Mitglieder des BDK-Brauchtumsausschusses und die 6 Präsidenten der in der Arbeitsgrundlage aufgeführten Südverbände.

2. Die Ehrengäste, die der Veranstaltung zugesagt haben, sollten schriftlich von dem Veranstalter benachrichtigt werden, in welchem Hotel sie untergebracht sind. Eine Hotelanschrift sollte beigefügt sein.

3. Jeder der Ehrengäste sollte einen detaillierten Programmablaufplan bereits nach seiner Anreise auf seinem Hotelzimmer vorfinden. Dieser Programmablaufplan sollte den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen von Freitag bis Sonntag beinhalten. Auch sind die schriftlichen Abholzeiten der Ehrengäste, sowie ein Ansprechpartner mit Handy-Nummer auf dem Ablaufplan zu erfassen.

4. Vom Veranstalter sollte ein Zubringer- und Abholservice für die Ehrengäste eingerichtet werden. Die Abfahrtszeiten sollten im Programm-Ablaufplan (siehe Punkt I) bereits aufgeführt sein.

III.

BDK-Brauchtumsausschuss

 

Der BDK-Brauchtumsausschuss führt traditionell eine Arbeitssitzung durch. Hierfür sollten geeignete, separate Räumlichkeiten bereitgestellt werden. Die Möglichkeit eines Mittags-tisches sollte gegeben sein. Der Tagungsort, sowie die Tagungsräumlichkeit sollte jedem Mitglied des Brauchtumsausschusses von Seiten des Veranstalters schriftlich mitgeteilt werden. Dies kann im Rahmen der Hotelzimmerbestätigung geschehen. Die Mitglieder des BDK-Brauchtumsausschusses sollten bei den jeweiligen Begrüssungen der Ehrengäste berücksichtigt werden, sind sie es doch, die sich für die Grundlagen und Erhaltung des fastnächtlichen Brauchtums, speziell für den Süden einsetzen.

 

IV.

Einzuladende BDK-Verbände

Folgende Verbände sind zu dem BDK-Freundschaftstreffen unbedingt einzuladen:

Narrenring Main-Neckar e.V. – Regionalverband Bayerisch-Schwäbischer Fastnachtsvereine e.V. – Fastnacht-Verband Franken e.V. – Ortenauer Narren-Bund e.V. – Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalsvereine e.V. – Landesverband Württembergischer Karnevals-vereine e.V.

V.

Begrenzung der Teilnehmer

Jeder Verband kann maximal 5 alemannische Narrenzünfte oder Narrengilden für das BDK-Freundschaftstreffen anmelden. Das Einladungsschreiben an die Regionalverbände muss bereits diese Begrenzung von 5 Teilnehmern pro Verband beinhalten. Es sollte jeder der oben aufgeführten Verbände eine repräsentative Abordnung seines Verbandes zu dem BDK-Freundschaftstreffen entsenden.

VI.

Auf die Arbeitsgrundlage für die Ausrichtung eines BDK-Freundschaftstreffen wird verwiesen.
Bund Deutscher Karneval e.V.
Brauchtumsausschuss
7. März 2005
Rainer Domfeld/Koordinator

Lebendiges Fastnachtsbrauchtum in Bayerisch-Schwaben

Zur Pflege der Fastnachtsbräuche im Regierungsbezirk Schwaben hat der Regionalverband BSF im Jahre 1988 einen Brauchtumsausschuss gegründet. Dieser sieht seine Aufgaben darin, heimische Fastnachtsbräuche zu erhalten und zu pflegen. Gleichzeitig wird von ihm eine Katalogisierung derselben durchgeführt. Der erste Abschnitt, die Erfassung der Fasnachts-Masken im BSF ist in Form einer Loseblattsammlung bereits abgeschlossen. Erfasst wurden 21 Zünfte und selbständige Maskengruppen mit zusammen 49 Fasnachtsfiguren (ohne Zunfträte). Bei diesen Fasnachtsfiguren gibt es 10 Einzelfiguren sowie eine Schalmeienkapelle.

Das nächste Ziel ist es nun, die alten heimischen Bräuche der Fasnacht - wie beispielsweise das “Eggaspiel” aus Sonthofen, der Butz von Oberstaufen oder die Kinderbrotspeisung in Burgau - zu erfassen. Das vielfältige Fastnachtsbrauchtum in Schwaben gründet sich auf die Tatsache, dass der Bezirk Schwaben im Bereich zwischen der alemannischen Fasnacht und dem bayerischen Fasching liegt. Somit sind durch beide Einflussbereiche Interessengemeinschaften entstanden. Selbst Vereine, in denen Bräuche und Traditionen von Fasnacht und Fasching gemeinsam gepflegt werden, sind keine Seltenheit.

In der schwäbisch-alemannischen Heimat gilt es damit weiterhin, die Fasnacht und auch den Fasching in entsprechender Art - unter Berücksichtigung von Tradition und Brauchtum dieses Kulturgutes - zu fördern und zu pflegen. Selbst die Deutung und die Schreibweise des Begriffes ist in unserer Heimat so verschiedenartig, dass es sich lohnt, diesem Brauchtum mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Leider wird mit dem Begriff Fasnacht oft nur die Durchführung von Massenveranstaltungen in Verbindung gebracht, der wahre Hintergrund aber, die Fortführung und Pflege des Brauchtums auf örtlicher Grundlage, wird leider meistens übersehen.

Zünfte und Maskengruppen, die sich für eine Mitgliedschaft im B S F interessieren oder die eine Zusammenarbeit mit dem BSF beabsichtigen, sollten sich mit dem Regionalverband Bayerisch-Schwäbischer Fastnachtsvereine, Brauchtumsmeister Rudi Zobel, Am Zwerchgraben 2, 89415 Lauingen, Telefon: 09072 / 32 80, in Verbindung setzen. (rz)

Stand: 22. Dez. 2000 Hn

[Startseite] [Grußwort] [Präsidium] [Mitglieder Orte A-D] [Info-Börse] [Bayer.Schwaben] [Chronik] [Orden] [Brauchtum] [Brauchtumsrat] [Masken] [Hilfe durch den Brauchtumsrat] [Tanzen] [Impressum]