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Organisationsgrundlage
für BDK-Freundschaftstreffen der alemannischen Südverbände
I. Ein BDK-Freundschaftstreffen umfasst folgende Veranstaltungen:
Freitagabend Gemütliches Beisammensein der Ehrengäste. Ev. mit einigen kleinen regionalen Darbie-tungen. Zu diesem Abend sind die Ehrengäste eingeladen durch den Regionalverband bzw. Ausrichter.
Samstag Arbeitssitzung des BDK-Brauchtumsausschusses
Das Rahmenprogramm für die Ehrengäste liegt im eigenen Ermessen des Veranstalters. Brauchtumsabend
Sonntag Gottesdienst mit den Narren und für die Narren Gemeinsames Mittagessen Grosser Umzug unter Mitwirkung von Zünften der alemannischen BDK-Südverbände. Abschlussbesprechung
II.
Zu den Veranstaltungen/Detailplanung
Ehrengäste
1. Den Ehrengästen sollte frühzeitig eine Einladung für das BDK-Freundschaftstreffen der alemannischen Südverbände zugehen. Der einzuladende Personenkreis von Seiten dem Bund Deutscher Karneval e.V. umfasst das BDK-Präsidium, die Mitglieder des BDK-Brauchtumsausschusses und die 6 Präsidenten der in der Arbeitsgrundlage aufgeführten Südverbände.
2. Die Ehrengäste, die der Veranstaltung zugesagt haben, sollten schriftlich von dem Veranstalter benachrichtigt werden, in welchem Hotel sie untergebracht sind. Eine Hotelanschrift sollte beigefügt sein.
3. Jeder der Ehrengäste sollte einen detaillierten Programmablaufplan bereits nach seiner Anreise auf seinem Hotelzimmer vorfinden. Dieser Programmablaufplan sollte den zeitlichen Ablauf der Veranstaltungen von Freitag bis Sonntag beinhalten. Auch sind die schriftlichen Abholzeiten der Ehrengäste, sowie ein Ansprechpartner mit Handy-Nummer auf dem Ablaufplan zu erfassen.
4. Vom Veranstalter sollte ein Zubringer- und Abholservice für die Ehrengäste eingerichtet werden. Die Abfahrtszeiten sollten im Programm-Ablaufplan (siehe Punkt I) bereits aufgeführt sein.
III.
BDK-Brauchtumsausschuss
Der BDK-Brauchtumsausschuss führt traditionell eine Arbeitssitzung durch. Hierfür sollten geeignete, separate Räumlichkeiten bereitgestellt werden. Die Möglichkeit eines Mittags-tisches sollte gegeben sein. Der Tagungsort, sowie die Tagungsräumlichkeit sollte jedem Mitglied des Brauchtumsausschusses von Seiten des Veranstalters schriftlich mitgeteilt werden. Dies kann im Rahmen der Hotelzimmerbestätigung geschehen. Die Mitglieder des BDK-Brauchtumsausschusses sollten bei den jeweiligen Begrüssungen der Ehrengäste berücksichtigt werden, sind sie es doch, die sich für die Grundlagen und Erhaltung des fastnächtlichen Brauchtums, speziell für den Süden einsetzen.
IV.
Einzuladende BDK-Verbände
Folgende Verbände sind zu dem BDK-Freundschaftstreffen unbedingt einzuladen:
Narrenring Main-Neckar e.V. – Regionalverband Bayerisch-Schwäbischer Fastnachtsvereine e.V. – Fastnacht-Verband Franken e.V. – Ortenauer Narren-Bund e.V. – Vereinigung Badisch-Pfälzischer Karnevalsvereine e.V. – Landesverband Württembergischer Karnevals-vereine e.V.
V.
Begrenzung der Teilnehmer
Jeder Verband kann maximal 5 alemannische Narrenzünfte oder Narrengilden für das BDK-Freundschaftstreffen anmelden. Das Einladungsschreiben an die Regionalverbände muss bereits diese Begrenzung von 5 Teilnehmern pro Verband beinhalten. Es sollte jeder der oben aufgeführten Verbände eine repräsentative Abordnung seines Verbandes zu dem BDK-Freundschaftstreffen entsenden.
VI.
Auf die Arbeitsgrundlage für die Ausrichtung eines BDK-Freundschaftstreffen wird verwiesen. Bund Deutscher Karneval e.V. Brauchtumsausschuss 7. März 2005 Rainer Domfeld/Koordinator
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