Impressum

I N H A L T S V E R Z E I C H N I S



1.               Leitung des Internats
1.1             Anschriften
1.2             Telefonzeiten
1.3             Besuchsregelung
1.4             Büro
2.               Gefahrenfall
3.               An – und Abreise
4.               Zimmer
4.1             Haftung
5.               Tagesablauf
5.1             Nachtruhe
6.               Mahlzeiten
7.               Ausgang
8.               Jungen – bzw. Mädchentrakt
9.               Konsequenzen
10.             Internatskosten
11.             Freizeitprogramm
12.             Bistro
13.             Bibliothek

HERZLICH WILLKOMMEN


im Schülerheim der Berufsschule
                            für Garten – und Landschaftsbau,
                            Baumschule und Obstbau, sowie Hauswirtschaft

wir:                              Roswitha          Dehler

                                   Angelika          Körner

                                   Cornelia           Griesbaum

                                   Karl-Heinz       Beck

begrüßen euch stellvertretend für das gesamte Personal und werden euch
während eures Aufenthalts im Haus so umfangreich wie möglich betreuen.

In den nächsten 2 Jahren werdet ihr insgesamt 22 Wochen nach Höchstädt
kommen, die Berufsschule besuchen und während dieser Zeit im Schülerheim
mit Berufskollegen und Kolleginnen zusammenleben.

Diese „Gemeinschaft auf Zeit“ erfordert von jedem Einzelnen von euch

Rücksichtnahme, Toleranz, Ehrlichkeit und Hilfsbereitschaft,

damit es zu einer Atmosphäre kommen kann, in der sich jeder wohlfühlt.

Wir erwarten von jedem Auszubildenden, einen pfleglichen und sparsamen
Umgang mit allen Dingen und Gegenständen.

Diese Heimordnung ist nach dem Grundsatz erstellt:

                                               „Sowenig Einschränkung wie nötig,
                                                           soviel Freiheit wie möglich!“

1. LEITUNG DES INTERNATS

Träger des Schülerheims ist der Landkreis Dillingen.
Pädagogisches Personal, sowie das Hauspersonal haben das Recht und
die Pflicht zur Aufsicht und zu Kontrollen, die zur Aufrechterhaltung
der Heimordnung dienen.
Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
Die Heimleitung ist befugt, in berechtigten Fällen, im Beisein der
Zimmerbewohner Schrankkontrollen durchzuführen.

1.1 ANSCHRIFTEN
 
                INTERNAT DER BERUFSSCHULE                      STAATLICHE BERUFSSCHULE HÖCHSTÄDT

                KRANKENHAUSBERG 6                                      PRINZ – EUGEN STR: 13
                89420 Höchstädt / Donau                                       89420 Höchstädt / Donau

                Postfach 1126

 

TELEFON INTERNAT                      TELEFON SCHULE

               
09074 / 1033                                                         09074 / 9594 – 0
                09074 / 1014                                                                        

                TELEFAX                                                            TELEFAX

                09074 / 1034                                                         09074 / 9594 – 40

1.2    TELEFONZEITEN
 
        
Anrufe von zu Hause werden Mo. – Do. 16:00 Uhr – 19:30 Uhr
weitervermittelt, (Ausruf über Haussprechanlage)
            für Telefonate stehen im Kellergeschoss ein Münzfernsprecher
            und ein Kartentelefon zur Verfügung.

1.3 BESUCHSREGELUNG

Besuch ist im Büro anzumelden.
Der Aufenthalt ist bis 22:00 Uhr nur in den Freizeiträumen gestattet
und muss beim Nachtdienst abgemeldet werden.
Auszubildende, die nicht im Schülerheim wohnen, haben um 22:00 Uhr das
Haus unaufgefordert zu verlassen.

 

1.4 UNSER BÜRO

Die Öffnungszeit ist der Bürotür zu entnehmen.
Bis 19:30 Uhr können organisatorische Dinge abgewickelt werden,
wie das ausleihen von Freizeitgeräten, Spiele, Schlüssel.
Persönliche Gespräche mit uns sind nicht an diesen Zeitplan gebunden.
Ihr seid aufgerufen euch in schulischen, betrieblichen und persönlichen
Angelegenheiten an uns zu wenden!
                                  Diskretion ist selbstverständlich!

 

1.5 SCHÜLERMITVERWALTUNG

1 x wöchentlich treffen sich die Klassensprecher, sowie alle
interessierten Auszubildenden mit der Internatsleiterin.
Hier können Vorschläge eingebracht und Probleme besprochen werden.
Ebenso könnt ihr den Kummerkasten und den Meinungsbogen nutzen.

   Auch der Träger unseres Hauses – Sachgebietsleiter Herr Feeß
( Tel. 09071 / 51177 ) – ist jederzeit für euch da.

 

2. GEFAHRENFALL

Auf den einzelnen Stockwerken sind FEUERLÖSCHER angebracht.
Auf die Feuermelder wird hingewiesen. In den Gängen besteht
RAUCHVERBOT. Bitte beachtet auch die FLUCHTWEGWEISER.
Bei auftretender Gefahr ist das Personal unverzüglich zu verständigen.
Den NACHTDIENST teilen sich im Wechsel Frau Dehler, Frau Körner
Frau Griesbaum und Herr Beck. (siehe Hinweis an der Bürotür)

                  DER NACHTDIENST ÜBERNACHTET DANN
                              AUF ZIMMER 4 IM ERDGESCHOSS

3. AN – UND ABREISE

UNTERRICHTSBEGINN ist am Montag um 8:00 Uhr.
Die Anreise ist am Sonntag von 16:00 Uhr – 22:00 Uhr möglich.
Bei der Anmeldung erhält jeder Auszubildende seinen Zimmerschlüssel
und erkennt durch seine Unterschrift hiermit auch die Heimordnung an,
welche für die gesamte Schulzeit verbindlich ist.

Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsbe -
rechtigten erforderlich.


 

3.1 SCHLÜSSEL / BETTWÄSCHE

Den Zimmerschlüssel bitte am Ende einer Blockwoche abgeben.
Die Kosten für den Ersatz eines Zimmerschlüssels sind zu übernehmen.


                        1 Zimmerschlüssel ( Zeiss-Ikon Schließanlage )              32,40 €
                        1 Zimmerschlüssel ( BKS- Schließanlage )                     29,55 €



Bettwäsche wird vom Haus gestellt. Bitte die Betten vollständig beziehen.
Kosten für notwendige Sonderreinigung und Beschädigungen werden
zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Bettwäsche wird jeweils am Ende des Blockunterrichts abgezogen.
Bitte in die Wäschesammler auf den einzelnen Stockwerken legen.
Am Abreisetag müssen um 8:00 Uhr morgens die Zimmer vollständig
geräumt sein.
Das Gepäck kann im Fernsehraum im Erdgeschoss eingestellt werden.

 

4. ZIMMER

Nach Übernahme des Zimmerschlüssels ist jeder für das ihm zugeteilte
Zimmer und dem gesamten Inventar voll verantwortlich.

Reklamationen über Defekte, Unvollständigkeit usw. müssen sofort
mitgeteilt werden.

            Das Anbringen von Postern, Aufklebern von Bildern an
            den Wänden, Türen, Schränken u.s.w. ist verboten!
            Das Beschmieren von Wänden und Mobiliar ist
            streng untersagt!


=>Mutwillig verursachte Beschädigungen an den Zimmereinrichtungen
            oder im Haus werden gesondert in Rechnung gestellt.
            ( s. a. u. Konsequenzen)
=>Täglich sind die Zimmer zu lüften. Bei verlassen des Zimmers
            Fenster in Kippstellung bringen, bzw. bei schlechter
            Wetterlage ganz zu schließen. ( Winter -. Heizkosten!! )
=>Zimmer bitte aufräumen, leere Flaschen in den Keller bringen,
            Abfalleimer in die Container, auf den Etagen stehend, leeren usw.


4.1 HAFTUNG

            Zimmer sind, auch bei kurzer Abwesenheit, zu verschließen.
            Für abhanden gekommene Wertsachen und Gegenstände wird nicht
            gehaftet. Ihr habt die Möglichkeit Wertgegenstände, sowie größere
            Geldbeträge, im Büro in einem Wertfach einschließen zu lassen.

            In den Zimmern besteht absolutes Rauchverbot! ! !

            Bei Zuwiderhandlung wird eine Rechnung in Höhe von 21,50 € für
            anfallende Sonderreinigung gestellt.
            Für stark verschmutzte Räume wird eine Pauschale von 25,00 €
            erhoben.

5.TAGESABLAUF

Im Eingangsbereich sind die Zeiten des Tagesablaufs ausgehängt.
Sie sind Bestandteil der Heimordnung und somit für alle verbindlich.
Aktuelles, sowie Freizeitangebote sind an den Tafeln angeschrieben.
Ansprechpartner/in ist nachts immer im Haus, ab 00:30 Uhr im
Bereitschaftszimmer (Nr.4 im Erdgeschoss)

 

5.1 VERHALTEN BEI KRANKHEIT

Wer aus gesundheitlichen Gründen den Besuch der Schule nicht wahr -
nehmen kann, ist verpflichtet, sich bis 7:45 Uhr bei uns im Büro zu
melden. Auszubildende, die über einen absehbar längeren Zeitraum
krank sind, werden aufgefordert, ab dem 2. Krankheitstag nach Hause
zu fahren. Wir bitten euch uns davon in Kenntnis zu setzen.

5.2 NACHTRUHE

Radios, Recorder u.s.w. müssen auf Zimmerlautstärke gestellt werden.
(auch tagsüber)

Baden, Duschen, Föhnen bitte vor 22:00 Uhr, da ab diesem Zeitpunkt
die Nachtruhe beginnt.

Ab 22:00 Uhr ist von jedem die Nachtruhe einzuhalten.

Ab diesem Zeitpunkt ist der Aufenthalt nur noch in den Fernsehräumen
und Aufenthaltsräumen erlaubt.
Bis 22:00 Uhr sind die Tischtennisräume und alle Freizeiträume für euch auf.
Um 23:00 Uhr werden der Spielraum und das Bistro geschlossen.
Sämtliche Fernsehräume und der Aufenthaltsraum im Erdgeschoss werden
um 23:30 Uhr geschlossen.

6. MAHLZEITEN


Ausgabezeiten:           Mo.-Fr.       06:45 Uhr – 07:45 Uhr  Frühstück
                                                       12:00 Uhr – 13:15 Uhr  Mittagessen
                                                       16:30 Uhr – 17:30 Uhr  Abendessen

 


                        Diese Zeiten sind einzuhalten!

            Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, wenn sie versäumt
            werden.
            Nach den Mahlzeiten stellt jeder sein Geschirr in den Tablettwagen.
            Geschirr des Hauses darf nicht außerhalb des Speisesaals verwendet
            werden.
            Wir bieten vegetarische und Normalkost an. Auszubildende, die sich
            als Vegetarier zu Blockbeginn in die Liste im Speisesaal eintragen,
            sind verpflichtet, diese Angebot während einer Blockeinheit einzuhalten.
            Ein ständiger Wechsel zwischen vegetarischer und Normalkost ist aus
            organisatorischen Gründen nicht möglich.
            Das Küchenpersonal ist angehalten, bei der Essensausgabe den
            Zimmerschlüssel, bzw. das Vegetarierschild zu kontrollieren.
            Jeder Schüler erhält zum Mittagessen ein alkoholfreies Getränk seiner Wahl.



                        IM  SPEISESAAL  IST  ABSOLUTES  RAUCHVERBOT

7. AUSGANG

Für alle Auszubildenden endet um 23:30 Uhr der Ausgang.

Ab diesem Zeitpunkt wird die Haustür abgesperrt.

Die Schranke am Internatsparkplatz wird um 22:00 Uhr geschlossen.
Ausweichparkplätze befinden sich am Schloss.

Die Heimordnung gilt für das gesamte Internatsgelände.

Wer mit dem PKW oder Motorrad anreist ist verpflichtet, sein Kennzeichen
im Büro einzutragen.
Parkplätze unmittelbar am Haupteingang (Büro) bitte für Personal, Lieferanten
und als Feuerwehrzufahrt freihalten.

Schüler, die im Neubau wohnen, müssen ihren PKW ebenfalls auf den 

Internatsparkplatz, bzw. am Schloss abstellen.

Für Beschädigungen jeglicher Art wird keine Haftung übernommen!

8. MÄDCHEN – JUNGENTRAKT


Das Internat ist in Mädchen – und Jungentrakt aufgeteilt.


         =>
Gegenseitige Zimmerbesuche sind bis 22:00 Uhr gestattet!
         => Danach nutzt bitte bis 23:30 Uhr die Freizeiträume.

 

9. KONSEQUENZEN

=>Verstößt ein Azubi wiederholt gegen die Heimordnung, werden Eltern,

    der Ausbildungsbetrieb und die Schule benachrichtigt.
=>Er / sie erhält die Ankündigung eines Verweises.
=>Nach einer bereits erhaltenen Verwarnung erfolgt auf einen erneuten

    Verstoß der Heimordnung, oder der Anordnung des pädagogischen
    Personals, der sofortige Ausschluss aus dem Internat.

=>In Ausnahmefällen kann dies jedoch bereits ohne Ankündigung
    des Verweises geschehen.

Zu den Ausnahmefällen zählen.

 

            => Sachbeschädigung      

            => Rücksichtslosigkeit (Ruhestörung)
            => Diebstahl,                                

            => übermäßiger Alkoholgenuss
            => Vertretung verfassungswidriger Propaganda
            => Gewaltanwendung (physisch und psychisch)
            => Konsum und Weitergabe jeglicher Art von illegalen Drogen
            => Besitz von Hieb -, Stich -, Schlag – und Schusswaffen

            Wird ein Azubi aus dem Internat verwiesen, muss er während der

            Ausbildung für seine Unterkunft und Verpflegung selbst sorgen.

 

            Eine vorzeitige Abreise ist für minderjährige Azubis nur in

            Ausnahmefällen und mit dem schriftlichen Einverständnis der
            Erziehungsberechtigten möglich.
            Die Abmeldung muss in jedem Fall bei der Internatsleitung
            erfolgen.

              Es ist strikt untersagt, jegliche Art von Alkohol
              mit ins Internat zu bringen,

              Alkoholverbot besteht auch für das
                    gesamte Internatsgelände! ! !

 

            Alkoholisierte Azubis werden nicht toleriert !

10. INTERNATSKOSTEN

Die Höhe der Internatskosten für das Schuljahr  2005 / 2006 belaufen sich

            für Berufsschüler             auf                  5,10 €                       pro Tag

            für Umschüler                  auf                 26,50 €                       pro Tag

Unbeschadet der ausbildungstariflichen Regelung bleibt bei der
Begleichung der Internatskosten immer der Azubi der Ansprechpartner.

Es erfolgt eine halbjährliche Rechnungsstellung durch das Landratsamt
Dillingen. Die Rechnungen werden an die Betriebe geschickt, mit der Bitte
um Übernahme der Kosten, bzw. Weiterleitung an den Auszubildenden.

            Es werden nur vollständige Kalenderwochen in Abzug gebracht.

            Rückwirkend geltend gemachte Ansprüche können nicht

           berücksichtigt werden !

                                                                                               

  11. FREIZEITPROGRAMM

            Unser Freizeitprogramm ist immer so gut oder so schlecht, wie die
            Teilnehmer es mitgestalten.

                        Der Sportverein Höchstädt bietet kostenlos die Möglichkeit,
                        am Training seiner verschiedenen Abteilungen teilzunehmen.

                  Wichtig! Ein gültiger Schülerausweis.

            Zweimal in der Woche steht uns in den Abendstunden eine
            Schulturnhalle zur Verfügung ( hallentaugliche Turnschuhe
            mitbringen)


An Freizeiträumen können wir anbieten
            =>            2 Tischtennisräume
            =>            1 Spielraum

            =>            1 Fitnessraum
            =>            je 1 Bastelraum für Töpfern, Malerei, Holzbearbeitung
            =>            3 Fernsehräume (Nichtraucher )
            =>            Bistro
            =>            Fotolabor
            =>            Freiluftschach
            =>            Grillplatz
            =>            Teeküchen
            =>            Solarium
            =>            Raum – Play – Station 1 (Leihgebühr 35,- €)
Darüber hinaus verfügen wir über ein Sortiment an Videofilmen.

Aktuelle Freizeitangebote stehen jeweils auf den Tafeln im Eingangsbereich,
bzw. sind dem Wochenplan zu entnehmen.

Ihr könnt bei uns
            =>      monatlich kostenlos zum Kegeln gehen
            =>      Holzbasteleien in der Schreinerei herstellen

            =>       Figuren und Gegenstände töpfern und glasieren
            =>       im Fotolabor einen Einführungskurs machen und dann selbst
                       experimentieren
            =>       Stoff-, Seiden – und Glasmalerei
           =>       Specksteinarbeiten (Sommer)
           =>       an einer Aerobic -, Musik und Yogagruppe teilnehmen
            =>       CD – Recorder ausleihen (35,00 € Leihgebühr)
Ihr könnt auch eure eigenen Interessen anbieten.
Wir unterstützen euch gern dabei.

Sämtliche Freizeitangebote des Internats sind nicht über eine Freizeithaftpflicht -
oder Unfallversicherung durch den Landkreis Dillingen abgedeckt.

Eventuelle Schäden oder Unfälle in dieser Zeit sind durch eine
private Versicherung abzudecken.

 

12.  BISTRO

         Aufgaben der Wirte


         =>         22:30 Uhr ist Ausschankschluss
         =>         23:00 Uhr haben die Wirte dafür zu sorgen, dass die
                      Schüler das Bistro verlassen.
         =>         Der Fußboden wird gekehrt, bei Bedarf gewischt!
         =>         Aus dem Spielraum sind alle Flaschen aufzuräumen.
         =>         Von den Fensterbänken ist sämtlicher Abfall zu beseitigen.
         =>         Der Spielraum wird gekehrt und bei Notwendigkeit
                      (verschüttete Flüssigkeit o.a. Flecken) gewischt.
         =>         Von beiden Räumen werden die Mülleimer geleert.
         =>         Die Tische werden feucht abgewischt, die Stühle hochgestellt.
         =>         Sämtliches Geschirr ist abzuwaschen.
                      Auf gewissenhafte Sortierung ist zu achten („Grüner Punkt“
                      in gelben Sack)
         =>        Sind diese Aufgaben erledigt, wird die Kasse beim Nachtdienst
                      im Büro abgerechnet und der Bistroschlüssel abgegeben.
         =>        Euren Gewinn könnt Ihr am nächsten Morgen im Büro abholen.


            Sollten diese Aufgaben nur ungenügend erfüllt werden, entscheidet die
            Internatsleitung, ob diese Auszubildenden noch einmal die Funktion
            eines „Wirtes“ übernehmen können.

13. BIBLIOTHEK


            Die Bibliothek wird von uns verwaltet.
            Sie wird wöchentlich, bzw. auf Anfrage geöffnet.
            Ausgeliehene Bücher sind sorgfältig zu behandeln und
            dürfen nicht mit nach Hause genommen werden.
            Am Donnerstagabend sind die Bücher unaufgefordert
         zurückzubringen ! ! !



                                                Höchstädt, im Schuljahr 2005 / 06



            Internatsleitung:

            Roswitha Dehler

            Angelika Körner

            Cornelia Griesbaum

            Karl – Heinz Beck