HERZLICH WILLKOMMEN
im Schülerheim der Berufsschule
für Garten – und Landschaftsbau,
Baumschule und Obstbau, sowie Hauswirtschaft
wir:
Roswitha
Dehler
Angelika
Körner
Cornelia
Griesbaum
Karl-Heinz
Beck
begrüßen euch stellvertretend für das gesamte Personal und werden euch
während eures Aufenthalts im Haus so umfangreich wie möglich betreuen.
In den nächsten 2 Jahren werdet ihr insgesamt 22 Wochen nach Höchstädt
kommen, die Berufsschule besuchen und während dieser Zeit im Schülerheim
mit Berufskollegen und Kolleginnen zusammenleben.
Diese „Gemeinschaft auf Zeit“ erfordert von jedem Einzelnen von euch
Rücksichtnahme, Toleranz, Ehrlichkeit und Hilfsbereitschaft,
damit es zu einer Atmosphäre kommen kann, in der sich jeder wohlfühlt.
Wir erwarten von jedem Auszubildenden, einen pfleglichen und sparsamen
Umgang mit allen Dingen und Gegenständen.
Diese Heimordnung ist nach dem Grundsatz erstellt:
„Sowenig Einschränkung wie nötig,
soviel Freiheit wie möglich!“
1.
LEITUNG DES INTERNATS
Träger des
Schülerheims ist der Landkreis Dillingen.
Pädagogisches Personal, sowie das Hauspersonal haben das Recht und
die Pflicht zur Aufsicht und zu Kontrollen, die zur Aufrechterhaltung
der Heimordnung dienen.
Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
Die Heimleitung ist befugt, in berechtigten Fällen, im Beisein der
Zimmerbewohner Schrankkontrollen durchzuführen.
1.1
ANSCHRIFTEN
INTERNAT DER BERUFSSCHULE
STAATLICHE BERUFSSCHULE HÖCHSTÄDT
KRANKENHAUSBERG 6
PRINZ – EUGEN STR: 13
89420 Höchstädt / Donau
89420 Höchstädt / Donau
Postfach 1126
TELEFON INTERNAT
TELEFON SCHULE
09074
/ 1033
09074 / 9594 – 0
09074 / 1014
TELEFAX
TELEFAX
09074 / 1034
09074 / 9594 – 40
1.2
TELEFONZEITEN
Anrufe von zu Hause werden Mo. – Do. 16:00 Uhr – 19:30
Uhr
weitervermittelt, (Ausruf über Haussprechanlage)
für Telefonate stehen im Kellergeschoss ein Münzfernsprecher
und ein Kartentelefon zur Verfügung.
1.3
BESUCHSREGELUNG
Besuch ist im Büro anzumelden.
Der Aufenthalt ist bis 22:00 Uhr nur in den
Freizeiträumen gestattet
und muss beim Nachtdienst abgemeldet werden.
Auszubildende, die nicht im Schülerheim wohnen, haben um 22:00 Uhr
das
Haus unaufgefordert zu verlassen.
1.4
UNSER BÜRO
Die Öffnungszeit ist der Bürotür zu entnehmen.
Bis 19:30 Uhr können organisatorische Dinge abgewickelt werden,
wie das ausleihen von Freizeitgeräten, Spiele, Schlüssel.
Persönliche Gespräche mit uns sind nicht an diesen Zeitplan gebunden.
Ihr seid aufgerufen euch in schulischen, betrieblichen und persönlichen
Angelegenheiten an uns zu wenden!
Diskretion ist selbstverständlich!
1.5
SCHÜLERMITVERWALTUNG
1 x wöchentlich treffen sich die Klassensprecher, sowie alle
interessierten Auszubildenden mit der Internatsleiterin.
Hier können Vorschläge eingebracht und Probleme besprochen werden.
Ebenso könnt ihr den Kummerkasten und den Meinungsbogen nutzen.
Auch der Träger
unseres Hauses – Sachgebietsleiter Herr Feeß
( Tel. 09071 / 51177 ) – ist jederzeit für euch da.
2.
GEFAHRENFALL
Auf den einzelnen Stockwerken sind FEUERLÖSCHER angebracht.
Auf die Feuermelder wird hingewiesen. In den Gängen besteht
RAUCHVERBOT. Bitte beachtet auch die FLUCHTWEGWEISER.
Bei auftretender Gefahr ist das Personal unverzüglich zu verständigen.
Den NACHTDIENST teilen sich im Wechsel Frau Dehler, Frau Körner
Frau Griesbaum und Herr Beck. (siehe Hinweis an der Bürotür)
DER NACHTDIENST ÜBERNACHTET DANN
AUF ZIMMER 4 IM ERDGESCHOSS
3.
AN – UND ABREISE
UNTERRICHTSBEGINN ist am Montag um 8:00 Uhr.
Die Anreise ist am Sonntag von 16:00 Uhr – 22:00 Uhr möglich.
Bei der Anmeldung erhält jeder Auszubildende seinen Zimmerschlüssel
und erkennt durch seine Unterschrift hiermit auch die Heimordnung an,
welche für die gesamte Schulzeit verbindlich ist.
Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsbe
-
rechtigten erforderlich.
3.1
SCHLÜSSEL / BETTWÄSCHE
Den Zimmerschlüssel bitte am Ende einer Blockwoche abgeben.
Die Kosten für den Ersatz eines Zimmerschlüssels sind zu übernehmen.
1
Zimmerschlüssel ( Zeiss-Ikon Schließanlage )
32,40 €
1
Zimmerschlüssel ( BKS- Schließanlage )
29,55 €
Bettwäsche wird vom Haus gestellt. Bitte die Betten vollständig beziehen.
Kosten für notwendige Sonderreinigung und Beschädigungen werden
zusätzlich in Rechnung gestellt.
Die Bettwäsche wird jeweils am Ende des Blockunterrichts abgezogen.
Bitte in die Wäschesammler auf den einzelnen Stockwerken legen.
Am Abreisetag müssen um 8:00 Uhr morgens die Zimmer
vollständig
geräumt sein.
Das Gepäck kann im Fernsehraum im Erdgeschoss eingestellt werden.
4.
ZIMMER
Nach Übernahme des Zimmerschlüssels ist jeder für das
ihm zugeteilte
Zimmer und dem gesamten Inventar voll verantwortlich.
Reklamationen über Defekte, Unvollständigkeit usw. müssen sofort
mitgeteilt werden.
Das Anbringen von Postern, Aufklebern von Bildern an
den Wänden, Türen, Schränken u.s.w. ist verboten!
Das Beschmieren von Wänden und Mobiliar ist
streng untersagt!
=>Mutwillig verursachte Beschädigungen an den Zimmereinrichtungen
oder im Haus werden gesondert in Rechnung gestellt.
( s. a. u. Konsequenzen)
=>Täglich sind die Zimmer zu lüften. Bei verlassen des Zimmers
Fenster in Kippstellung bringen, bzw. bei schlechter
Wetterlage ganz zu schließen. ( Winter -. Heizkosten!! )
=>Zimmer bitte aufräumen, leere Flaschen in den Keller bringen,
Abfalleimer in die Container, auf den Etagen stehend, leeren usw.
4.1
HAFTUNG
Zimmer sind, auch bei kurzer Abwesenheit, zu verschließen.
Für abhanden gekommene Wertsachen und Gegenstände wird nicht
gehaftet. Ihr habt die Möglichkeit Wertgegenstände, sowie größere
Geldbeträge, im Büro in einem Wertfach einschließen zu lassen.
In den Zimmern
besteht absolutes Rauchverbot! ! !
Bei Zuwiderhandlung wird eine Rechnung in Höhe von 21,50 € für
anfallende Sonderreinigung gestellt.
Für stark verschmutzte Räume wird eine Pauschale von 25,00 €
erhoben.
5.TAGESABLAUF
Im Eingangsbereich sind die Zeiten des Tagesablaufs ausgehängt.
Sie sind Bestandteil der Heimordnung und somit für alle verbindlich.
Aktuelles, sowie Freizeitangebote sind an den Tafeln angeschrieben.
Ansprechpartner/in ist nachts immer im Haus, ab 00:30 Uhr im
Bereitschaftszimmer (Nr.4 im Erdgeschoss)
5.1
VERHALTEN BEI KRANKHEIT
Wer aus gesundheitlichen Gründen den Besuch der Schule nicht
wahr -
nehmen kann, ist verpflichtet, sich bis 7:45 Uhr bei uns im Büro zu
melden. Auszubildende, die über einen absehbar längeren Zeitraum
krank sind, werden aufgefordert, ab dem 2. Krankheitstag nach Hause
zu fahren. Wir bitten euch uns davon in Kenntnis zu setzen.
5.2 NACHTRUHE
Radios, Recorder u.s.w. müssen auf Zimmerlautstärke gestellt
werden.
(auch tagsüber)
Baden, Duschen, Föhnen bitte vor 22:00 Uhr, da ab diesem Zeitpunkt
die Nachtruhe beginnt.
Ab 22:00 Uhr
ist von jedem die Nachtruhe einzuhalten.
Ab diesem Zeitpunkt ist der Aufenthalt nur noch in den Fernsehräumen
und Aufenthaltsräumen erlaubt.
Bis 22:00 Uhr sind die Tischtennisräume und alle Freizeiträume für euch
auf.
Um 23:00 Uhr werden der Spielraum und das Bistro geschlossen.
Sämtliche Fernsehräume und der Aufenthaltsraum im Erdgeschoss werden
um 23:30 Uhr geschlossen.
6.
MAHLZEITEN
Ausgabezeiten:
Mo.-Fr.
06:45 Uhr – 07:45 Uhr Frühstück
12:00 Uhr – 13:15 Uhr Mittagessen
16:30 Uhr – 17:30 Uhr Abendessen
Diese Zeiten sind einzuhalten!
Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, wenn sie versäumt
werden.
Nach den Mahlzeiten stellt jeder sein Geschirr in den Tablettwagen.
Geschirr des Hauses darf nicht außerhalb des Speisesaals
verwendet
werden.
Wir bieten vegetarische und Normalkost an. Auszubildende, die sich
als Vegetarier zu Blockbeginn in die Liste im Speisesaal eintragen,
sind verpflichtet, diese Angebot während einer Blockeinheit
einzuhalten.
Ein ständiger Wechsel zwischen vegetarischer und Normalkost ist
aus
organisatorischen Gründen nicht möglich.
Das Küchenpersonal ist angehalten, bei der Essensausgabe den
Zimmerschlüssel, bzw. das Vegetarierschild zu kontrollieren.
Jeder Schüler erhält zum Mittagessen ein alkoholfreies Getränk
seiner Wahl.
IM
SPEISESAAL IST
ABSOLUTES RAUCHVERBOT
7. AUSGANG
Für alle Auszubildenden endet um 23:30 Uhr der Ausgang.
Ab diesem Zeitpunkt wird die Haustür abgesperrt.
Die Schranke am Internatsparkplatz wird um 22:00 Uhr geschlossen.
Ausweichparkplätze befinden sich am Schloss.
Die Heimordnung
gilt für das gesamte Internatsgelände.
Wer mit dem PKW oder Motorrad anreist ist verpflichtet, sein
Kennzeichen
im Büro einzutragen.
Parkplätze unmittelbar am Haupteingang (Büro) bitte für Personal,
Lieferanten
und als Feuerwehrzufahrt freihalten.
Schüler, die im Neubau wohnen,
müssen ihren PKW ebenfalls auf den
Internatsparkplatz, bzw. am Schloss
abstellen.
Für Beschädigungen jeglicher Art wird keine Haftung übernommen!
8.
MÄDCHEN – JUNGENTRAKT
Das Internat ist in Mädchen – und Jungentrakt aufgeteilt.
=>Gegenseitige Zimmerbesuche sind bis 22:00 Uhr gestattet!
=> Danach nutzt bitte bis 23:30 Uhr die Freizeiträume.
9.
KONSEQUENZEN
=>Verstößt ein Azubi wiederholt gegen die Heimordnung, werden
Eltern,
der
Ausbildungsbetrieb und die Schule benachrichtigt.
=>Er / sie erhält die Ankündigung eines Verweises.
=>Nach einer bereits erhaltenen Verwarnung erfolgt auf einen erneuten
Verstoß
der Heimordnung, oder der Anordnung des pädagogischen
Personals, der
sofortige Ausschluss aus dem Internat.
=>In Ausnahmefällen kann dies jedoch bereits
ohne Ankündigung
des Verweises
geschehen.
Zu
den Ausnahmefällen zählen.
=>
Sachbeschädigung
=> Rücksichtslosigkeit
(Ruhestörung)
=> Diebstahl,
=> übermäßiger Alkoholgenuss
=> Vertretung verfassungswidriger Propaganda
=> Gewaltanwendung (physisch und psychisch)
=> Konsum und Weitergabe jeglicher Art von illegalen Drogen
=> Besitz von Hieb -, Stich -, Schlag – und Schusswaffen
Wird ein Azubi aus dem Internat verwiesen, muss er während der
Ausbildung für seine Unterkunft und Verpflegung selbst
sorgen.
Eine vorzeitige Abreise ist für minderjährige Azubis nur
in
Ausnahmefällen und mit dem schriftlichen Einverständnis der
Erziehungsberechtigten möglich.
Die Abmeldung muss in jedem Fall bei der Internatsleitung
erfolgen.
Es ist strikt untersagt, jegliche Art von Alkohol
mit ins Internat zu bringen,
Alkoholverbot besteht auch für das
gesamte Internatsgelände! ! !
Alkoholisierte
Azubis werden nicht toleriert !
10.
INTERNATSKOSTEN
Die Höhe der Internatskosten für das Schuljahr
2005 / 2006 belaufen sich
für Berufsschüler
auf 5,10 €
pro
Tag
für Umschüler
auf
26,50 €
pro Tag
Unbeschadet der ausbildungstariflichen Regelung bleibt bei der
Begleichung der Internatskosten immer der Azubi der Ansprechpartner.
Es erfolgt eine halbjährliche Rechnungsstellung durch das Landratsamt
Dillingen. Die Rechnungen werden an die Betriebe geschickt, mit der Bitte
um Übernahme der Kosten, bzw. Weiterleitung an den Auszubildenden.
Es werden nur vollständige Kalenderwochen in Abzug gebracht.
Rückwirkend
geltend gemachte Ansprüche können nicht
berücksichtigt werden !
11. FREIZEITPROGRAMM
Unser Freizeitprogramm ist immer so gut oder so schlecht, wie die
Teilnehmer es mitgestalten.
Der
Sportverein Höchstädt bietet kostenlos die Möglichkeit,
am
Training seiner verschiedenen Abteilungen teilzunehmen.
Wichtig! Ein
gültiger Schülerausweis.
Zweimal in der Woche steht uns in den Abendstunden eine
Schulturnhalle zur Verfügung ( hallentaugliche Turnschuhe
mitbringen)
An Freizeiträumen können wir anbieten
=>
2 Tischtennisräume
=> 1
Spielraum
=>
1 Fitnessraum
=> je
1 Bastelraum für Töpfern, Malerei, Holzbearbeitung
=> 3
Fernsehräume (Nichtraucher )
=> Bistro
=> Fotolabor
=> Freiluftschach
=> Grillplatz
=> Teeküchen
=> Solarium
=> Raum
– Play – Station 1 (Leihgebühr 35,- €)
Darüber hinaus verfügen wir über ein Sortiment an Videofilmen.
Aktuelle Freizeitangebote stehen jeweils auf den Tafeln im
Eingangsbereich,
bzw. sind dem Wochenplan zu entnehmen.
Ihr könnt bei uns
=> monatlich
kostenlos zum Kegeln gehen
=> Holzbasteleien in der Schreinerei
herstellen
=> Figuren und Gegenstände töpfern
und glasieren
=> im Fotolabor einen
Einführungskurs machen und dann selbst
experimentieren
=>
Stoff-, Seiden – und Glasmalerei
=>
Specksteinarbeiten (Sommer)
=>
an einer Aerobic -, Musik und Yogagruppe teilnehmen
=>
CD – Recorder ausleihen (35,00 € Leihgebühr)
Ihr könnt auch eure eigenen Interessen anbieten.
Wir unterstützen euch gern dabei.
Sämtliche
Freizeitangebote des Internats sind nicht über eine Freizeithaftpflicht -
oder Unfallversicherung durch den Landkreis Dillingen abgedeckt.
Eventuelle Schäden oder Unfälle in dieser Zeit sind durch eine
private Versicherung abzudecken.
12.
BISTRO
Aufgaben der Wirte
=>
22:30 Uhr ist Ausschankschluss
=> 23:00 Uhr haben die
Wirte dafür zu sorgen, dass die
Schüler das Bistro verlassen.
=> Der Fußboden wird
gekehrt, bei Bedarf gewischt!
=> Aus dem Spielraum
sind alle Flaschen aufzuräumen.
=> Von den
Fensterbänken ist sämtlicher Abfall zu beseitigen.
=> Der Spielraum wird
gekehrt und bei Notwendigkeit
(verschüttete Flüssigkeit o.a. Flecken) gewischt.
=> Von beiden Räumen
werden die Mülleimer geleert.
=> Die Tische werden
feucht abgewischt, die Stühle hochgestellt.
=> Sämtliches Geschirr
ist abzuwaschen.
Auf gewissenhafte Sortierung ist zu achten („Grüner
Punkt“
in gelben Sack)
=> Sind diese Aufgaben
erledigt, wird die Kasse beim Nachtdienst
im Büro abgerechnet und der Bistroschlüssel
abgegeben.
=>
Euren Gewinn könnt Ihr am nächsten Morgen im Büro abholen.
Sollten diese Aufgaben nur ungenügend erfüllt werden, entscheidet die
Internatsleitung, ob diese Auszubildenden noch einmal die Funktion
eines „Wirtes“ übernehmen können.
13. BIBLIOTHEK
Die Bibliothek wird von uns verwaltet.
Sie wird wöchentlich, bzw. auf Anfrage geöffnet.
Ausgeliehene
Bücher sind sorgfältig zu behandeln und
dürfen
nicht mit nach Hause genommen werden.
Am
Donnerstagabend sind die Bücher unaufgefordert
zurückzubringen ! ! !
Höchstädt, im Schuljahr 2005 / 06
Internatsleitung:
Roswitha Dehler
Angelika Körner
Cornelia Griesbaum
Karl – Heinz Beck
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