Verleihbedingungen für AV-Medien und AV-Geräte

1) AV-Medien und AV-Geräte aus dem Verleiharchiv des Medienzentrums stehen Interessenten aus dem Landkreis Dillingen zur Verfügung.

2) Die entliehenen AV-Medien dürfen nur im Inland in nicht-gewerblichen Veranstaltungen verwendet werden und nur für Zwecke, die der Wissenschaft, dem Unterricht oder der Erziehung dienen.

3) Das Leihgut kann entweder schriftlich, telefonisch, per Fax oder über das Internet ("Online-Reservierung") bestellt werden.
Es kann persönlich oder per Boten abgeholt werden.

4) Die Regelverleihzeit beträgt 14 Tage.

5) Für alle Bestellungen ist die Adresse der Schule bzw. der verantwortlichen Institution/Person notwendig unter Angabe der Mediennummer (Signatur) und des Titels des AV-Mediums sowie des gewünschten Termins.

6) Der Benutzer versichert, dass er mit der Bedienung und pfleglichen Behandlung der AV-Medien und -Geräte vertraut ist.

7) Der Entleiher übernimmt die volle Haftung für die entliehenen AV-Medien und -Geräte in Höhe des Neuwerts, sowohl bei von ihm oder von Dritten verursachten Schäden als auch bei Verlust oder Untergang der überlassenen Gegenstände durch Diebstahl, Feuer oder sonstige unabwendbare Ereignisse.

8) Reparaturen dürfen nur vom Medienzentrum durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.

9) Beanstandungen werden dem Entleiher nach Prüfung des zurückgegebenen Leihguts mitgeteilt. Die Schadensfeststellung, Instandsetzung und Neubeschaffung nimmt nur das Medienzentrum vor.

10) Der Entleiher verpflichtet sich zur termingerechten und vollständigen Rückgabe der entliehenen AV-Medien und -Geräte.

11) Die Versandkosten trägt der Entleiher.

12) Bestelltes, aber nicht abgeholtes Leihgut muss erneut bestellt werden.

13) Es wird darauf hingewiesen, dass das Überspielen der AV-Medien nach dem Urheberrechtgesetz nicht gestattet ist und mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden kann. Für Vorführungen von AV-Medien. die Musik enthalten, sind in gewissen (seltenen) Fällen an die GEMA Gebühren zu entrichten.

14) Zusätzliche Auskünfte können jederzeit eingeholt werden.




Gebühren

Öffentliche Schulen und staatlich anerkannte Privatschulen sind von den Gebühren befreit. Das gleiche gilt für Einrichtungen, die zu Zwecken der Jugend- und Erwachsenenbildung tätig sind. Für eine gewerbliche oder im Interesse Einzelner liegende Ausleihe gelten die aufgeführten Gebühren:

Medien sind gebührenfrei. Die Gebühren gelten für einen Entleihvorgang. Für Schäden haftet der Entleiher in Höhe der Wiederbeschaffungs- bzw. der Wiederherstellungskosten.

Gebührenregelung pro Tag in Euro
Videokamera/Camcorder analog 10.-
Videokamera/Camcorder digital 15.-
Videoabspielgerät 10.-
DVD-Player 10.-
Videoprojektor 20.-
Kombinierter Video- und Datenprojektor(Beamer) 30.-
16-mm-Film-Projektor 10.-
Super-8-Filmprojektor 10.-
Diaprojektor 10.-
Tageslichtprojektor 10.-
Episkop 10.-
Leinwand 10.-