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1)
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AV-Medien und AV-Geräte aus dem Verleiharchiv des Medienzentrums stehen Interessenten aus dem Landkreis Dillingen zur Verfügung.
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2)
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Die entliehenen AV-Medien dürfen nur im Inland in nicht-gewerblichen Veranstaltungen verwendet werden und nur für Zwecke, die der Wissenschaft, dem Unterricht oder der Erziehung dienen.
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3)
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Das Leihgut kann entweder schriftlich, telefonisch, per Fax oder über das Internet ("Online-Reservierung") bestellt werden.
Es kann persönlich oder per Boten abgeholt werden.
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4)
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Die Regelverleihzeit beträgt 14 Tage.
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5)
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Für alle Bestellungen ist die Adresse der Schule bzw. der verantwortlichen Institution/Person notwendig unter Angabe der Mediennummer (Signatur) und des Titels des AV-Mediums sowie des gewünschten Termins.
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6)
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Der Benutzer versichert, dass er mit der Bedienung und pfleglichen Behandlung der AV-Medien und -Geräte vertraut ist.
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7)
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Der Entleiher übernimmt die volle Haftung für die entliehenen AV-Medien und -Geräte in Höhe des Neuwerts, sowohl bei von ihm oder von Dritten verursachten Schäden als auch bei Verlust oder Untergang der überlassenen Gegenstände durch Diebstahl, Feuer oder sonstige unabwendbare Ereignisse.
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8)
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Reparaturen dürfen nur vom Medienzentrum durchgeführt oder in Auftrag gegeben werden.
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9)
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Beanstandungen werden dem Entleiher nach Prüfung des zurückgegebenen Leihguts mitgeteilt. Die Schadensfeststellung, Instandsetzung und Neubeschaffung nimmt nur das Medienzentrum vor.
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10)
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Der Entleiher verpflichtet sich zur termingerechten und vollständigen Rückgabe der entliehenen AV-Medien und -Geräte.
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11)
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Die Versandkosten trägt der Entleiher.
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12)
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Bestelltes, aber nicht abgeholtes Leihgut muss erneut bestellt werden.
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13)
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Es wird darauf hingewiesen, dass das Überspielen der AV-Medien nach dem Urheberrechtgesetz nicht gestattet ist und mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe belegt werden kann. Für Vorführungen von AV-Medien. die Musik enthalten, sind in gewissen (seltenen) Fällen an die GEMA Gebühren zu entrichten.
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14)
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Zusätzliche Auskünfte können jederzeit eingeholt werden.
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