Geschäftsordung 2010/2011

1.  

Die Anschrift des Vereines lautet:
Karl Bawidamann, Kapellenstraße 24, 89420 Höchstädt-Deisenhofen, Tel./Fax: 09074/1098
 

2.  

Aufnahmegebühren für neue Mitglieder fallen keine an. Pro Mitglied werden jährlich die aktuellen Verbandsabgaben für den Bayerischen Sportkegler-Verband (BSKV) - nur wenn der Spielerpass vorhanden - und für den Bayerischen Landessport-Verband (BLSV) fällig. Dieser Betrag wird mit den Mitgliederbeiträgen per Bankeinzug erhoben. Ausgenommen von dieser Regelung sind Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
 

3.  

Der Monatsbeitrag beträgt pro Mitglied:

Mitglied A:

bis 18 Jahre männlich und weiblich

€   6,00

Mitglied B:

ab 18 Jahre männlich und weiblich

€ 14,00

Mitglied C:

passiv (ohne Spielerpass)

€   5,00

Mitglied D:

Studenten, Wehrpflichtige, Rentner

€   6,50

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei!


 

4.  

Das Vereinslokal ist der Landgasthof "Zum Schlößle", Am Schlößle 1, 89435 Finningen, Tel. 09074/4078, Fax: 09074/6655, E-Mail: zumschloessle@schloessle.de, Internet: www.schloessle.de
 

5.  

Um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten, ist die Eintragung in den Trainingsplan notwendig. Wer zur eingetragenen Zeit nicht anwesend ist, verliert seine Startberechtigung. Bei Verhinderung trotz Eintragung ist im Vereinslokal spätestens zur eingetragenen Startzeit abzusagen. Geschiet dies nicht, wird eine Gebühr von 2 € erhoben, die der Mannschaftskasse zugute kommt.
Ebenso ist es erforderlich, nach absolviertem Training die Anwesenheit mit einem "Ja" auf dem Trainingsplan in dem dafür vorgesehenen Kästchen zu bestätigen.
Für die Eintragung der Stunden in der Stundenliste ist derjenige verantwortlich, der als Letzter die Bahnen verlässt. Sind mehrere Starter als Letzte auf den Bahnen. übernimmt die Eintragung der Starter von Bahn 1 beginnend (falls Bahn 1 nicht belegt, dann Bahn 2 usw,).
Gekegelt werden darf nur in sportgerechter Kleidung.
 

6.  

Alle Heimspiele werden im Vereinslokal ausgetragen. Die Zeiten sind den amtlichen Trainingslisten zu entnehmen. Während der Spieldauer herrscht für alle Anwesenden Rauchverbot.
 

7.  

Jedes aktive Mitglied hat jährlich eine bestimmte, von der Vorstandschaft festzulegende Anzahl von "Dienststunden" für diverse Veranstaltungen abzuleisten. Die Zahl der zu leistenden Stunden wird rechtzeitig bekannt gegeben, so dass jedes Mitglied die Möglichkeit hat, den Dienst zu erbringen. Der Einsatz- bzw. Dienstplan wird vom Vereinsvorsitzenden am schwarzen Brett rechtzeitig veröffentlicht und ist verbindlich. Bei Verhinderung hat das Mitglied selbst für Ersatz zu suchen.
 

8.  

Es wird festgelegt, dass jedes aktive Mitglied nach Erfordernis die A- oder B-Jugend mindestens einmal in der Saison zu betreuen bzw. zu fahren hat. Vertretung ist zulässig.
 

9.  

Für alle Termine und Mitteilungen sind der "SKK-Kurier" sowie das "Schwarze Brett" im Vereinslokal das verbindliche, amtliche Mitteilungsorgan.