EINIGE ABSCHIEBESTOPPREGELUNGEN WINTER 2001/02
BERLIN
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P R E S S E M I T T E I L U N G
NR. 84 vom 14. Dezember 2001
Innensenator Dr Körting verfügt Abschiebestopp in das KOSOVO
Der Berliner Innensenator Dr. Ehrhart Körting hat aufgrund der Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten einen Abschiebestopp in das Kosovo verfügt. Ab sofort werden bis zum 31. Marz 2002 nur noch Personen In das Kosovo zwangsweise zurückgeführt, die nach Intarnationalen Maßstäben nicht schutzbedürftig sind. Dies betrifft vor allem Straftäter und Alleinstehende, deren Familien sich im Kosovo aufhalten. Alle anderen Personen aus dem Kosovo erhalten eine bis zum 31. März 2002 befristete Duldung.
Innensenator Dr. Körting: "Das Land Berlin schließt sich nach gründlicher Prüfung der Sach- und Rechtslage der Entscheidungdlage anderer Bundesländer an, um sicherzustellen, dass Menschen in ihrer Heimat nicht in eine Situation gebracht werden, von den Härten der Wintermonate in dieser Region nahezu ungeschüzt getroffen zu werden. Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, die Abschlebung von Personen in das Kosovo jedenfalls solange auszusetzen, bis die Witterungsverhältnisse dies zulassen."
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Anmerkung G.C.: Die Regelung entspricht lediglich dem, was in den
meisten anderen Bundesländern (u.a. NRW, Nds, Ba-Wü,Rh-Pfalz,
Sa-Anhalt, SLH usw) bereits seit Wochen gilt. Inwieweit Alleinstehende
von Abscbhiebungen ausgenommen sind ist unklar. Als Straftat zählt
in manchen Ländern auch "illegaler Aufenthalt" sprich die Verweigerung
einer Duldung obwohl der Betreffende sich bei der Ausländerbehörde
gemeldet hat und mit Kenntnis der Behörden hier aufhält.
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EINIGE ABSCHIEBESTOPPREGELUNGEN WINTER 2001/02
Für alle Kosovo-Flüchtlinge incl. Kosovo-Albaner bestehen in Sa-Anhalt, RH-Pfalz und NRW Abschiebestoppregelungen für den Winter (Straftäter ausgenommen, siehe ganz unten), weitere Länder, darunter Ba-Wü, Schleswig-H, Nds haben Regelungen die Abschiebungen von Kosovo-Albanern für den Winter zumindest einschränken (im wesentlichen auf alleinstehende Männer), Bayern plant zumindest für die nächsten Wochen offenbar keine Abschiebeflüge in den Kosovo. Minderheiten und Traumatisierte sind bundesweit von Abschiebeungen in den Kosovo ausgenommen.
Es folgen die entsprechenden Regelungen Rh-Pfalz, Sa-Anhalt und SLH angehängt.
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Sachsen-Anhalt duldet Kosovo-Flüchtlinge während des Winters
Magdeburg (AP) Sachsen-Anhalt wird während der Wintermonate keine
Familien in den Kosovo abschieben. Das teilte der Ausländerbeauftragte
der Landesregierung, Günter Pienig, am Freitag in Magdeburg mit. Damit
folge das Land einer Empfehlung des Flüchtlingswerks der Vereinten
Nationen und der UMNIK, der internationalen Verwaltung des Kosovo. Beide
Organisationen hätten darauf verwiesen, dass die Sicherheits- und
Versorgungslage im Kosovo nach wie vor kritisch sei.
Vor allem im Winter sei dort mit erheblichen Wohnraumproblemen
zu rechnen. Darum würden aus dem Kosovo stammende Familien mit Kindern,
allein erziehende Frauen mit Kindern und Paare ohne Kinder bis Ende März
2002 vom Land Sachsen-Anhalt geduldet, teilte Pienig mit. Ferner erhielten
Angehörige ethnischer Minderheiten, die nach wie vor von Verfolgung
in ihrer Heimat bedroht seien, in Sachsen-Anhalt ein vorübergehendes
Bleiberecht. Straftäter seien von dem Abschiebestopp ausgenommen.
In Sachsen-Anhalt halten sich derzeit etwa 2.000
ehemalige Flüchtlinge aus dem Kosovo auf. Für etwa die Hälfte
von ihnen laufen noch Asylverfahren.
© ap - Meldung vom 23.11.2001 12:16 Uhr
[ an diesem Tag wurde Familie Zeneli aus Nürnberg abgeschoben ]
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Schreiben des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz
Aufsichts- und Dienst-leistungsdirektion
54290 Trier
- mit Überdrucken für die Kreisverwaltungen /Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte -
Datum und Zeichen
Ihres Schreibens Mein Zeichen,
Meine Nachricht vom Bearbeiter / E-Mail (pers.)
Telefon / Fax (pers.) Datum
19 440/316
JUGOSLAWIEN KOSOVO
Stephan.Bremann@ism.rlp.de
-3216 / -173216
9. November 2001
Ausländerrecht;
hier: Rückführungen in das Kosovo
Die Innenministerkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 7./8. November 2001 u. a. die Frage der Rückführungen in das Kosovo während der Wintermonate und die Frage der Duldung der Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo erörtert. Auf Grund des Ergebnisses dieser Erörterungen gebe ich folgende Regelung bekannt:
Vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden örtlichen Unterbringungsproble-matik im Kosovo sind bis zum 31. März 2002 in das Kosovo nur noch Ab-schiebungen von Straftätern (Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten von mehr als 50 Ta-gessätzen) zu ver-anlassen. In allen anderen Fällen sind die Duldungen von Personen aus dem Kosovo bis zum 31. März 2002 zu verlän-gern.
Hinsichtlich der Rückführungsmöglichkeit der Angehörigen der ethnischen Minder-heiten soll nach dem 31. März 2002 eine weitere Prüfung erfolgen.
Im Auftrag
Stephan Bremann
Bürgerbeauftragter desLandes Rheinland-Pfalz
Herrn Ullrich Galle
Postfach 30 40
55020 Mainz
Landesbeauftragte für Ausländerfragen
Frau Maria Weber
Staatskanzlei
55116 Mainz
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
56068 Koblenz
mit Überdrucken für die Verwaltungsgerichte
Innenministerien des Bundes und der Länder
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Schreiben des Innenministeriums Schleswig-Holstein
Innenministerium * Postfach 71 25 * 24171 Kiel
Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein
Landesamt für Ausländerangelegenheiten
Schleswig-Holstein
Haart 148
24539 Neumünster
Außenstelle Lübeck
Landräte und Oberbürgermeister
(Bürgermeister)
als Ausländerbehörden
Ihr Zeichen / vom Mein Zeichen
/ vom Telefon (0431) Datum
IV 606-212-29.233.20-21
vom 23.05.2001 988-3261 / 3290
email: Martina.Oppermann
@im.landsh.de 28. November 2001
Aussetzung von Abschiebungen in das Kosovo;
hier: 1. Minderheiten aus dem Kosovo
2. Besonders hilfsbedürftige
Personen
1. Auf der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder wurde am 07./08. November 2001 erneut über die Situation der Minderheiten im Kosovo beraten. Wegen der für diese Personengruppe im Herkunftsland nach wie vor bestehenden unsicheren Lage wurde beschlossen, dass die Länder die Duldungen von Minderheiten aus dem Kosovo (insbesondere Serben, Roma und Aschkali) für weitere sechs Monate verlängern können. Ich ordne daher nach § 54 Satz 1 AuslG an:
* Abschiebungen von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem
Kosovo in das Kosovo werden für die Dauer von sechs Monaten ausgesetzt.
* Die Duldungen sind von Beginn an für die sechs Monate zu erteilen,
um so die Aussichten auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung zu verbessern.
* Abweichend von dieser Anordnung kann bei besonders schwerwiegenden
Straftaten im Einzelfall mit meiner Zustimmung abgeschoben werden.
2. Darüber hinaus wurde auch die Abschiebung in das Kosovo während
der Wintermonate erörtert, ohne dass ein Beschluss gefasst wurde.
Angesichts des bevorstehenden Winters und der daraus resultierenden Schwierigkeiten
bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen haben UNHCR und
UNMIK darum gebeten, keine Personen abzuschieben, die nicht über eigene
Unterkunft verfügen oder mangels eigener finanzieller Mittel auf nur
begrenzt vorhandene Unterstützung angewiesen wären. Insbesondere
sollte die Rückkehr von besonders hilfsbedürftigen Personen so
lange zurückgestellt werden, bis im Kosovo eine angemessene Unterstützung
sicher gestellt werden kann.
Dementsprechend ordne ich nach § 54 Abs.1 AuslG an:
* Die Abschiebung besonders hilfsbedürftiger Personen aus dem
Kosovo ohne familiären oder sonstigen Rückhalt im Herkunftsland,
wie z.B. allein erziehende Mütter mit kleinen Kindern, allein stehende
Frauen, Alte, Kranke ohne geeignete Behandlungsmöglichkeiten im Kosovo,
werden bis zum 31. März 2002 ausgesetzt.
* Ausgenommen sind Personen, die Straftaten begangen oder sich
wiederholt aufenthaltsbeendenden Maßnahmen entzogen haben.
Dirk Gärtner
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