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Informationen zu  BLAUE / Rote Jugoslawische PAESSE - UNMIK-Papiere

NEU (13.2.2002):  9.
    1. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.12.2001
    2. mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21.11.2001

    3. mail-Antwort des Auswärtigen Amtes vom 9.1.2002

    4. neue Regelung in der Schweiz:  Weisung vom 23.11.2001

    5. LINK:  Reisepapiere aus dem Kosovo / Ausstellung von Urkunden in Kosovo (8.11.2000)

    6. einige Informationen zum UNMIK Travel Document

    7. ein Einzel-Fall ?
        mit  list with the names of the places where the birth registries, marriage registries
              and death registries were taken  (von den Serben bei ihrem Abzug aus Kosovo)

    8. weitere "Einzel-Fälle" - Anfragen

    9. aus dem "Monatsbericht Januar 2002"
       der Informationsstelle der deutschen Caritas und Diakonie in Pristina:
       5 - Dokumente
            a - Visa
            b - Jugoslawische Pässe
     



1. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.12.2001
2. mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21.11.2001


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Abschrift:
 

BAYERISCHES
STAATSMINISTERIUM DES INNERN

Bayer. Staatsministerium des Innern, 80524 München
__________________________________________________________________________________
 

Anschriften nach
vorgehefteter Verteilerliste
 

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Ihre Nachricht  Unser Zeichen              (089) 2192-        Zimmer-Nr.  München
                IA2-2082,10-312/Ka         2232/12127         260         12,12,2002
 

Ausländerrecht;
Ausstellung eines Ausweis- oder Passersatzes an aus dem Kosovo stammende
jugoslawische Staatsangehörige
Gültigkeit von "alten roten" Reisepässen der BR Jugoslawien
 

- Information -
 

Rechtsgrundlagen:
§§ 4, 39 AuslG
§§ 14,15 DVAuslG
 

Stichworte:
Ausweisersatz, Passersatz, Pass, Pässe, Bundesrepublik Jugoslawien, Kosovo,
Kosovo Travel Document, KTD, Reisedokument, Zentralstelle Rückführung, ZR
 

Anlage:
1 Schreiben des BMI VOM 21.11.2001
 

Hausanschrift  Öffentl. Verkehrsmittel  Telefon: (O89) 2192-01     E-mail: poststelle@stmi.bayern.de
Odeonspl. 3    U    U3, U4, U5, U6      Telefax: (089) 2192-12225  Internet: http://www.Innenministerium.bayern.de
80539 München  Bus  53 (Odeonsplatz)
 
 

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Abschrift:
 

I. Allgemeines,

Aufgrund der von der Zentralstelle Rückführung gesammelten Daten und Erkenntnisse gehen wir weiterhin davon aus, dass die Erlangung eines Nationalpasses auch für aus dem Kosovo stammende jugoslawische Staatsangehörige möglich und zumutbar ist. Die betreffenden Personen sind. grundsätzlich aufzufordern, sich beim jugoslawischen Generalkonsulat um einen gültigen Nationalpass zu bemühen.

Nach Auskunft des hiesigen Generalkonsulates werden alle Anträge so schnell wie möglich bearbeitet. Die Verfahrensdauer ist jedoch sehr unterschiedlich und hängt in erster Linie davon ab, ob bereits der alte Pass vom GK ausgestellt worden ist und mit dem Antrag zugleich der Staatsangehörigkeitsnachweis vorgelegt wird. Muss dieser erst in der BRJ beschafft werden, ist ein Zeitraum von mehreren Monaten bis zur Passausstellung einzukalkulieren. Von Seiten des GK besteht die Möglichkeit, die Antragsteller auch hinsichtlich der für die Passausstellung notwendigen Unterlagen zu unterstützen. Allerdings werden UNMIK-Papiere (z.B. Kosovo Travel Document - KTD - oder UNMIK-Urkunden) vom GK nicht als gültigen Dokumente anerkannt.

Nach vorliegenden Unterlagen wurden jugoslawische Reisepässe in nicht wenigen Fällen sogar relativ kurzfristig und unkompliziert auch an Kosovaren ausgestellt. Meistens besitzen jedoch gerade Kosovaren keine jugoslawischen Staatsangehörigkeitsurkunden, so dass das langwierige Beschaffungsverfahren über das jugoslawische Innenministerium durchgeführt werden muss. Die lange Verfahrensdauer und die damit verbundenen Auswirkungen werden in dieser Woche auch im Rahmen der 2. deutsch-jugoslawischen Expertenrunde in Belgrad erörtert.
 

II. Ausstellung und Ver1ängerung eines Reisedokuments als Passersatz
(§§ 14, 15 DVAuslG)

Zur Überbrückung der z. T sehr langen Wartezeiten im Passbeschaffungsverfahren besteht Einverständnis, hinsichtlich der Ausstellung eines deutschen Passersatzes an aus
 
 

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Abschrift:
 

dem Kosovo stammende jugoslawische Staatsangehörige vorübergehend wie folgt zu verfahren:

#   Ein Reisedokument kann zunächst mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu 6 Monaten ausgestellt werden, wenn der Antragsteller eine Bestätigung des Generalkonsulats vorlegt, aus der hervorgeht, dass der Nationalpass und, falls erforderlich, der fehlende Staatsangehörigkeitsausweis beantragt wurde und die Bearbeitung innerhalb einer angemessenen Frist von in der Regel sechs Monaten noch nicht abgeschlossen ist. Bei deutschverheirateten Personen kann im Einzelfall auch der Nachweis einer kürzeren Bearbeitungsfrist als ausreichend angesehen werden.
#   Nach Ablauf der o.g. Gültigkeitsdauer soll der deutsche Passersatz nur verlängert werden, wenn eine aktuelle Bestätigung des Generalkonsulats über das noch laufende Passausstellungsverfahren vorgelegt wird. Die Antragsteller sind vor der Erteilung des Reisedokuments über die eingeschränkte Verlängerungsmöglichkeit zu unterrichten. Dadurch soll vermieden worden, dass die anhängigen Passanträge nicht weiterverfolgt und Pässe nach der Ausstellung nicht abgeholt werden. Hier besteht auch weiterhin die Möglichkeit, über die Zentralstelle Rückführung Sachstandsanfragen an das Generalkonsulat zu richten.
#   Bei Kosovo-Albanern (nicht bei sonstigen Staatsangehörigen der BRJ) ist bis auf
weiteres von der Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit der Passerlangung auszugehen, wenn die Passausstellung nachweislich wegen der Nichtableistung des Wehrdienstes verweigert wird. Ihnen kann gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 DVAuslG ein Reisedokument mit der üblichen Gültigkeitsdauer (§ 17 DVAuslG) erteilt werden.
#   Der Geltungsbereich des Reisedokuments kann bei beiden Fallgruppen analog zu der bereits getroffenen Regelung für kosovarische Asylberechtigte oder Personen, denen der Status nach § 51 Abs. 1 AuslG zuerkannt worden ist, gemäß § 17 Abs. 3 Satz 2 DVAuslG ausnahmsweise wie folgt ausgedehnt werden: "Alle Länder: BR Jugoslawien nur UNMIK-Mandatsgebiet (Kosovo)".
 

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Abschrift:
 

III. Ausstellung eines Ausweisersatzes (39 AuslG):

Die Anforderungen an die Zumutbarkeit der Passbeschaffung sind bei der Ausstellung eines Ausweisersatzes nicht so streng wie bei der - einen Eingriff in die Passhoheit des Heimatstaates darstellenden - Ausstellung eines deutschen Passersatzes. Deshalb kann ein Ausweisersatz gem. §39 AuslG bereits dann ausgestellt und eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn eine ordnungsgemäße Passantragstellung nachgewiesen ist. Die Antragsteller sind jedoch auf die Bedeutung des Ausweisersatzes hinzuweisen (kein Passersatz, nur Gültigkeit im deutschen Rechtsverkehr). Wenn die ordnungsgemäße Passantragstellung bestätigt worden ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Betreffenden ihrer Mitwirkungspflicht im vollen Umfang nachgekommen sind. Sollte sich die Passausstellung in diesen Fällen auch über den 31.03.2002 hinaus verzögern, so stellt dies keinen Ausschlussgrund bzgl. der Verbleiberegelung nach dem IMK-Beschluss vom 10.05.2001 dar.
 

IV. Informationen zum Kosovo Travel Document (KTD):

Die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen, dass einige Kosovaren den Heimataufenthalt nutzen, um sich Urkunden oder ein KTD vor Ort zu beschaffen. Bei der Beantragung des deutschen Passersatzes oder bei anderer Gelegenheit sollten die Betreffenden deshalb darauf hingewiesen werden, dass UNMIK-Urkunden nicht im Passbeschaffungsverfahren beim jugoslawischen GK verwendet werden können und dass die UNMIK-Pässe nicht für Personen bestimmt sind, die ihren dauernden Aufenthalt außerhalb des Kosovos haben. Die KTD sind nach den UNMIK-Vorschriften ausschließlich Personen vorbehalten, die als Touristen oder im Wege des Familiennachzugs aus dem Kosovo ins Ausland reisen. Die Überwachung des Personenkreises der ein KTD beantragt ist von der UNMIK personell jedoch nicht zu leisten. Nachdem das Bundesministerium des Innern das KTD - ohne Einschränkung bezüglich des Personenkreises - als ausreichend für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet anerkannt hat, muss ein KTD im Sinne des § 4 Aus1G gegebenenfalls auch bei Kosovaren mit Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet akzeptiert werden.
 

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Abschrift:
 

V. Gültigkeit von "alten roten" jugoslawischen Pässen.

Ergänzend wird um Beachtung der beigefügten, bisher von jugoslawischer Seite nicht offiziell bestätigten, Information vom 21.11.2001 gebeten. Das Bundesministerium des Innern teilt vorab mit, dass "alte rote" Pässe unabhängig davon, welche Gültigkeitsdauer im Pass selbst eingetragen ist, mit Ablauf des 31. Dezember 2001 ungültig werden. Gleichzeitig soll damit auch die Rückkehrberechtigung in die BRJ erlöschen.

gez. Steiner
Ministerialrat
 



1. Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 12.12.2001
2. mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21.11.2001

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Abschrift:
 

BUNDESMINISTERIUM DES INNERN

Geschäftszeichen (bei Antwort bitte angeben)  Tel 0 18 86  Datum
A2-125 231. JUG/1                             681 – 2184   21. November 2001

Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin
_____________________________________________________________________

Innenministerien und Senatsverwaltungen für Inneres der Länder

Bayern             Bremen                  Niedersachsen        Sachsen
Baden-Württemberg  Hamburg                 Nordrhein-Westfalen  Sachsen-Anhalt
Berlin             Hessen                  Rheinland-Pfalz      Schleswig-Holstein
Brandenburg        Mecklenburg-Vorpommern  Saarland             Thüringen

nachrichtlich:

Auswärtiges Amt, Referat 509 (Frau Wilk)
Grenzschutzdirektion (I 11)
 

Betr.:  Anerkennung ausländischer Pässe und Passersatzpapiere
hier:   Gültigkeitsablauf der "alten" Reisepässe der BR Jugoslawien

Bezug:  1. Meine Schreiben vom 24. September 1999 und 15. November 2000
          (Az. wie oben)
        2. Schreiben des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen
           vom 31. Oktober 2001 (Az.: 14.1 /VI.2.1-138)
 

Im Nachgang zu meiner Mitteilung über den bevorstehenden allgemeinen Gültigkeitsablauf des alten jugoslawischen Passmusters (roter Einband, Aufschrift "SFRJ") teile ich folgendes mit:

Aufgrund ergänzender Nachfrage zu der Rückführungsbesprechung vom 25. September 2001 in Düsseldorf (vgl. Bezug 2) hat die jugoslawische Seite dem nordrhein-westfälischen Innenministerium am 5. November 2001 informell mitgeteilt, dass Inhaber der vorbezeichneten Pässe mit Ablauf des 31. Dezember 2001 – unabhängig von der eingetragenen individuellen Gültigkeitsdauer - auch ihre Rückkehrberechtigung in die BR Jugoslawien verlieren. Im Rahmen der Beantragung des ab dann unerläßlichen neuen Passmusters (blauer Einband, Aufschrift "BRJ") gälten die alten Pässe gleichwohl als Beweismittel für die jugoslawische Staatsangehörigkeit. Eine offizielle Bestätigung dieser Auskunft durch die jugoslawische Seite steht trotz wiederholter Anfragen des Auswärtigen Amtes bislang noch aus.
 

Hausanschrift: Alt-Moabit 101 D – 10559 Berlin – Großkundenanschrift: 11014 Berlin
Vermittlung 01886 601-0 - Telefax 681-292r5 - Telex 302 505 –
E-Mail: X400: (c=DE; a=BUND400; p=BMI; s=Poststelle): SMTP,: Poststelle@bmi.bund400.de
 

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Abschrift:
 

Es widerspricht hiesigen Erachtens den üblichen völkerrechtlichen Gepflogenheiten, die Rückkehrberechtigung eigener Staatsangehöriger an die formale Gültigkeit bestimmter Reisepässe bzw. Vordruckmuster zu knüpfen. Soweit hier bekannt, verwenden die jugoslawischen Vertretungen in Deutschland z.T. weiterhin die alten Passvordrucke. Ungeachtet dessen und der vergleichsweise hohen Bearbeitungsgebühren gehe ich gleichwohl davon aus, dass damit keine generelle -Unzumutbarkeit der regulären Passerlangung im Sinne von § 15 Abs. 1 DVAuslG eingetreten ist.

Im Hinblick darauf, dass die vorbezeichnete Auskunft voraussichtlich bestätigt wird, rege ich mit Blick auf die ausländergesetzliche Passpflicht und die möglichen aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen (§ 43 Abs. 1 AusIG) an, die Ausländerbehörden vorsorglich entsprechend zu informieren. Im Falle des Eingangs der erbetenen Stellungnahme der jugoslawischen Seite werden Sie umgehend informiert.

Im Auftrag
 

Fischer



3. mail-Antwort des Auswärtigen Amtes vom 9.1.2002


Betreff: wplarre@bndlg.de
Datum: Wed, 9 Jan 2002 15:30:23 +0100
Von: "- Poststelle des AA" <Poststelle@auswaertiges-amt.de>
An: "'wplarre@bndlg.de'" <wplarre@bndlg.de>
 

Auswärtiges Amt
Gz.: 509-515.00 Plarre
Berlin, 09. Januar 2002
 

Herrn
Wolfgang Plarre
 

Betrifft: paßrechtliche Probleme jugoslawischer Staatsangehöriger aus dem Kosovo
Bezug: 1) Ihre e-mail an Herrn Bundesminister Fischer vom 05.01.2002
       2) Ihre e-mail an Herrn Staatsminister Dr. Volmer vom 05.01.2002
 

Sehr geehrter Herr Plarre,

Bundesminister Fischer und Staatsminister Dr. Volmer danken für Ihre Schreiben vom 05. Januar 2002. Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß sie nicht alle Schreiben persönlich beantworten können. Sie haben mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Die Nichtanerkennung der "alten" roten jugoslawischen Reisepässe durch die Bundesrepublik Deutschland resultiert daraus, daß die Bundesrepublik Jugoslawien die Pässe seit dem 01. Januar 2002 ihrerseits nicht mehr anerkennt, unabhängig von der individuell in den Pässen eingetragenen Gültigkeit.

Das Auswärtige Amt hat keine Möglichkeiten, die paßrechtlichen Maßnahmen eines anderen Staates zu beeinflussen. Es ist sich gleichzeitig der Probleme von in Deutschland lebenden jugoslawischen Staatsangehörigen aus dem Kosovo bei der Beschaffung eines "neuen" blauen jugoslawischen Reisepasses bewußt.

Aus diesem Grunde besteht die Möglichkeit, sofern die reguläre Paßbeantragung als unzumutbar glaubhaft gemacht werden kann, sich von der jeweiligen Ausländerbehörde ein Ausweis- oder Paßersatz ausstellen zu lassen. Ich möchte Sie daher höflich bitten, im Einzelfall mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung zu treten und ein solches Dokument zu beantragen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Miriam Wilk

Telefon: 01888 - 17-0 / Fax: 01888 - 17-3402
Referat: 509, Verfasser: Miriam Wilk, KS I
Durchwahl: 01888 - 17-4635 / Fax Sekretariat: 01888 - 17-3953
Telefonische Sprechzeiten: montags-freitags 09.00-12.00 Uhr
e-mail: miriam.wilk@auswaertiges-amt.de



4. neue Regelung in der Schweiz:  Weisung vom 23.11.2001

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Abschrift:
 

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bundesamt für Ausländerfragen                              WEISUNGEN
____________________________________________________________________________

221.13                                               Bern, 23. November 2001

·  An die schweizerischen Auslandsvertretungen und Missionen
·  An die Grenzposten
·  An die Fremdenpolizeibehörden der Kantone und des Fürstentums Liechtenstein sowie der Städte Bern, Biel, Thun und Lausanne
 

Anerkennung des "UNMIK Travel Document" für Kosovo
 

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit unseren Weisungen vom 9. November 2000 haben wir das von der UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo) ausgestellte "UNMIK Travel Document“ als Reisedokument für die Einreise in die Schweiz, jedoch nicht für die Regelung des Aufenthaltsverhältnisses anerkannt. D. h. die Inhaber eines solchen Dokuments wurden den Bestimmungen für schriftenlose Ausländer gleichgestellt.

In der Praxis hat sich diese Regelung jedoch nicht bewährt und zu unbilligen Lösungen geführt. Da das Dokument die Identität seines Trägers eindeutig festlegt und dieser mindestens bis zum Ablauf des Mandats der UNMIK in den Kosovo zurückkehren kann, erachten wir die Voraussetzungen für eine Anerkennung dieses Dokuments als heimatliches Ausweispapier im Sinne von Artikel 5 ANAV als erfüllt. Eine entsprechende Regelung gilt im übrigen auch in den EU-Staaten. Wir erlassen deshalb die folgenden

                         WEISUNGEN:

1. Das "UNMIK Travel Document' wird für die Einreise und die Regelung des Aufenthalts in der Schweiz anerkannt.
 

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Abschrift:
 

2. Die in den Ziffern 1, 3 und 4 der Weisungen vom 26. September 2001 betreffend „Visumbefreiung für bestimmte Staatsangehörige / Änderung der Verordnung über Einreise und Anmeldung von Ausländerinnen und Ausländern (VEA)" vorgesehenen Visumerleichterungen gelten auch für Inhaberinnen und Inhaber des „UNMIK Travel Document“.

3. Die Bestimmungen über den visumfreien Transit in den Flughäfen (Anhang 21 B, Seite 9 WGP bzw. AVW) sind auch auf Inhaberinnen und Inhaber des "UNMIK Travel Document" anwendbar (TWOV).

4. Die EVA-Benutzer setzen den Nationalitäten-Code 256 (BR Jugoslawien, Kosovo), den Code für Reisedokument und Ausweisart 05 (Spezialpass). Als Ausstellbehörde wird UNMIK eingetragen.

5. Die Benutzer von ZAR-3 setzen ebenfalls den Nationalitäten-Code 256; das System gibt auf jedem Entscheid unter der Rubrik Staatsangehörigkeit automatisch „Bundesrepublik Jugoslawien" an.

6. Die vorliegenden Weisungen treten sofort in Kraft. Sie ersetzen unsere Weisungen vorn 9. November 2000.
 

Mit freundlichen Grüssen

BUNDESAMT FÜR AUSLANDERFRAGEN
Der Direktor
 

Eduard Gnesa
 

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Abschrift:
 

Beilage:

·  UNMIK Travel Document

Kopie (mit Beilage) an:

·  GS EJPD
·  Pressedienst EJPD
·  GS EJPD, Beschwerdedienst
·  BAP
·  BAP, DAP
·  BFF
·  EDA, PA I
·  EDA, PA III, Sektion Sitzstaatfragen
·  EDA, PA IV
·  EDA, Konsular- und Finanzinspektorat
·  EDA, Rekrutierung und Ausbildung des Personals
·  EDA, Sektion Vertretungsnetz und konsularische Aufgaben
·  EDA, Protokoll
·  BAZL


5. LINK:  Reisepapiere aus dem Kosovo / Ausstellung von Urkunden in Kosovo (8.11.2000)



http://www.cvizk.de/
Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V.
Informationszentrum Kosovo
Strombergstr. 11
70188 Stuttgart
Tel.: 0711 - 2633 - 0 Fax-Modem: 0711 - 2633 - 1267
Unsere e-mail Adresse:
Caritasverband-Info.zentrum@t-online.de

http://www.cvizk.de/infoblatt.htm

11. Infoblätter vom 08.11.2000 deutsch
 http://www.cvizk.de/infoblaetter/ib11deu.PDF


6. einige Informationen zum UNMIK Travel Document


Betreff: Re: RED - BLUE yugoslawian passports
Datum: Thu, 17 Jan 2002 08:01:48 +0100
Von: "Susan Manuel" <manuel-unmik@un.org>
An: "Wolfgang Plarre <wplarre" <wplarre@bndlg.de>

Since I mentioned the red passports at the press briefing this week, UNMIK Border Police were instructed to refuse boarding to anyone holding expired red passports.
...
_______________________________________________________________________
http://www.un.org/peace/kosovo/briefing/pressbrief14jan02.html

UNMIK-UNMIK Police-KFOR- Press Briefing, 14 January 2002
Travel documents

Turkey has officially recognized the UNMIK Travel Document. Turkey will soon begin issuing visas in Kosovo, for a 30 DEM fee.
     Unfortunately, the Bahamas has notified us that it has not yet recognized the Travel Document, but would like first to see a sample before deciding finally.
     Production of UNMIK Travel documents has stopped in Germany as we prepare to begin production in Kosovo, which is expected to start next month. The German company which has been producing the documents will set up the production center and process here, so that the security of the documents will be guaranteed.
     By producing travel documents here, we hope to eventually reduce the waiting time to one week, instead of two months.
     So far we have issued 112, 000 travel Documents.
     We would like to warn holders of the red Yugoslav passports that these have expired and holders need to get new passports from the FRY office in Pristina.
     However, UNMIK Border police have heard from Germany, Austria and Switzerland, that those with expired passports but valid permits of stay will be allowed in those countries. At Globocica , Jankovic as well as the border posts with Albania, red passport holders cannot pass out of Kosovo..
     Travelers must be certain that they have valid permits of stay before going to Pristina airport.
     Currently, All red passport holders are being allowed back into Kosovo.
_______________________________________________________________________
http://www.radio21.net/english/index.htm

KOSOVA 18 January 2002

Tom Kenings: UNMIK has delivered 120.000 travel documents until now

"UNMIK has delivered 120.000 travel documents until now, but the procedure can not be fastened", declared today Kosova deputy chief administrator for civil administration, Tom Kenings commenting the delay during the deliverance of the documents for kosovias. He stressed that there are delivered more than 120 000 documents in Kosova until now and thus 10% of whole population registered in Kosova. He also adds that more than 6000 documents, which are already ready, are not delivered yet. Kenings stressed also that UNMIK document is recognized in 27 states, 12 of which are part of Shengen. He also clarifies that Kosovars can travel with no visa to Albania and Montenegro, while they should take visas in the embassies of the respective countries to go in neighbor countries.   (18.01.2002)
_______________________________________________________________________
on Kosovalive-website
http://kosovalive.com/en/weekly_review.htm

Weekly Review
A summary of top stories from KosovaLive…
(...)

February 1, 2002

Kosova 'Passport' to Be Printed in Prishtina

PRISHTINA (KosovaLive) - The United Nations Travel Document for Kosovars will take substantially less time to be printed, following the arrival of technological equipment in Prishtina, UNMIK reported Friday.
    UNMIK Media Officer, Sunil Narula told KosovaLive that Slovenia was the 28th country to officially recognize the UNMIK Travel Document.
    Initially the UNMIK Travel Documents were printed in Germany, which made the process of printing and distributing the documents very lengthy.
    Narula said the printing would commence in Prishtina in mid-February and Kosovars would not have to wait up to six weeks to get a travel document, as they previously did.
    UNMIK said that 120,000 Kosovars have already received their travel documents, while 20,000 additional applications are underway.
    The UNMIK Travel Document has been recognized by all fifteen European Union member states, the United States of America, Switzerland, Romania, Iceland, the Czech Republic, Croatia, Hungary, Albania, Macedonia, Bosnia, Turkey and Slovenia.

© Kosovalive 2001



7. ein Einzel-Fall ?


Ein Einzelfall ?

Jugoslawisches Generalkonsulat in München:

Pass-Antrag hat pro Person 87,- DM gekostet.
Für einen ROTEN Pass wurden 345,- DM (Erwachsener) bezahlt.

eingescannt:  Gebuehren-Eindruck-im-Pass.GIF
Gebühreneindruck im Pass (Tag, Gebühren- und Pass-Nummer unkenntlich gemacht):
 Der Eintrag eines Kindes hat zusätzlich 40,- DM gekostet.

Für den Antrag eines BLAUEN Passes musste die Antragsgebühr nicht neu bezahlt werden.
Schwierigkeit:
jetzt (nicht beim ROTEN Pass) wird der Nachweis der Staatsangehörigkeit verlangt.

eingescannt:  Bescheinigung-fuer-Auslaenderamt.GIF
In der Bestaetigung vom November 2001 sind Aktenzeichen, Tag und Personenangaben unkenntlich gemacht.
Vom Konsulat hat ein Flüchtling aus Kosovo neben dem Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde sowohl ein Formular für die Bevollmächtigung als auch die Adresse einer Mittelsperson in Serbien erhalten.

Bei 30 Dinar offizieller Gebühr hat er an die Mittelsperson 80 DM pro Staatsangehörigkeitsurkunde gezahlt. Andere erzählen von bis zu 300 DM. Aufgrund des zunehmenden Druckes und steigender Nachfrage kann der Preis inzwischen aber noch höher sein.

Die Staatsangehörigkeitsurkunden trafen etwa 4 Wochen spüäter ein – allerdings nicht auch für seine Kinder (angeblich waren keine Unterlagen auffindbar) – UND mit veränderten Vornamen (der serbischen Aussprache angepasst) IM WIDERSPRUCH zu den (amtlichen) Einträgen im inzwischen ungültigen Roten jugoslawischen Pass und allen eingereichten Urkunden wie z.B. Geburtsurkunden und Heiratsurkunde.

Die Blauen Pässe wurden mit den Angaben der Staatsangehörigkeitsurkunden ausgestellt.
Auf seine Beschwerde erhielt er vom Konsulatsbeamten die Antwort: entweder diese Blauen Pässe oder keine !
Im Vergleich zu den Roten Pässen ist neben den veränderten Vornamen auch noch eine andere Abweichung interessant:  beim Ort und Verwaltungsbezirk der Geburt ist jetzt zusätzlich „R. SRBIJA“  eingetragen.
(In Deutschen Kennkarten und Pässen wird das Bundesland nicht erwähnt.)

Auf die Anfrage:

   Is there an yugoslavian law or other instruction to administration
   you can make me available (best in additional english translation),
   if above mentioned deviations are correct and not the policy of a
   single administrative body?

Ist bisher keine Antwort eingegangen.

Hintergrund:

Beim Abzug aus Kosovo wurden viele Unterlagen der Einwohner-, Pass- und Grundbuch-Ämter von Serbischen Behörden mitgenommen (oder vernichtet). Sie dürften auch jetzt noch von Kosovo-Serben verwaltet werden – und nicht jeder wird frei sein von Rache-Gedanken.

Betreff:   NEWS: CDHRF-Weekly Report #476
Datum:   Fri, 07 Jan 2000 10:18:46 GMT
    Von:   "Ibrahim Makolli" <ibrahimmakolli@hotmail.com>

KËSHILLI PËR MBROJTJEN E TË DREJTAVE E TË LIRIVE TË NJERIUT
COUNCIL FOR THE DEFENCE OF HUMAN RIGHTS AND FREEDOMS
Rr. Zdrini, 38000 Prishtinë-Kosovë; tel. 381 (0) 549006 fax: 381 (0) 38 549007
E-mail:kmdlnj@albanian.com   cdhrf@albanian.com   http://www.albanian.com/kmdlnj
...
    Note: CDHRF possesses the list with the names of the places where the birth registries, marriage registries and death registries were taken.
1.  The Municipality Court in Bujanoc –
     (“Karagjorgje” 115) tel. 017/ 761 042
     - Gjilan, Viti, Kamenica and Novobërda;
2.  The District Court in Jagodina –
     (“Kneginja Milica” 86) tel. 035/ 223 334, 224 638 room 200
    - Gjakova and Deçan;
3.  The Municipality Court in Kragujevc –
     (“Svetosavska” 7/44) tel. 034/ 335 677, 335 688 room 220
     – Peja, Istog and Klina;
4.  The Court for Petty Offences in Kraleva –
     (“Jovan Sariq” 1) tel. 036/ 331 422 room 603
     – Mitrovica, Skënderaj, Vushtrri, Leposaviq, Zubin-Potok and Zveçan;
5.  The Municipality Court in Krushevc –
     (“Raiqeva”) tel. 037/ 22 124, 440 640 room 27 599
     – Prizren, Rahovec, Suhareka and Dragash (Gora);
6.  The Municipality Court in Leskoc –
     (“Kosta Stamenkoviq” 16) tel. 016/ 212 160
     – Ferizaj, Kaçanik, Shtimje and Shtërpca;
7.  The Municipality Court in Nish –
     (“Singjeliq” 1/V) tel. 018/ 21 986
     – Prishtina, Podujeva, Gllogoc, Lipjan and Fushë-Kosova.
 



8. weitere "Einzel-Fälle" - Anfragen

Betreff: Re: [Kosova-Info-Line] jugoslavische Pass
Datum:  Mon, 28 Jan 2002 23:32:56 +0100
Von:  Divi Beineke <dbein@bndlg.de>
An:  Liste <liste@kosovo.de>

Betreff: Re: [Kosova-Info-Line] jugoslavische Pass
Datum: Mon, 28 Jan 2002 16:20:16 +0100
Von: Wolfgang Plarre <wplarre@bndlg.de>

Liebe Albulena Gashi,

Ihr Problem ist mir sehr bekannt und ich versuche seit kurzer Zeit, es
bei verschiedenen Stellen (Auswärtiges Amt Deutschland, UNMIK und
Behörden in Belgrad) bewußt zu machen.
Gerne möchte ich Ihren Hilferuf weiterleiten mit einigen weiteren
Angaben, um die ich Sie bitte:
1. In welchem Bundesland leben Sie ?
   Welche Ausländerbehörde ist für Sie zuständig ?
2. Bei welcher jugoslawischen Botschaft oder Konsulat waren Sie ?

Beim jugoslawischen Generalkonsulat in München konnte einer meiner
kosovarischen Freunde nach einigen Schwierigkeiten einen Blauen Paß
erhalten. Dazu mußte er eine Staatsangehörigkeitsurkunde beantragen,
um die sich dann eine Mittelsperson in Serbien kümmerte, der ich
die nötigen Unterlagen zugefaxt hatte.
Ein anderer kosovarischer Freund hat den Paß über Verwandte in
Prishtina besorgen lassen - allerdings waren darin Vor- und Nachname
vertauscht. Jetzt wartet er seit Monaten auf die Korrektur.

Mein Rat:
1. Bereiten Sie einen schriftlichen Antrag für die
Staatsangehörigkeitsurkunde mit Kopien aller nötigen Unterlagen sowie
eine schriftliche Bestätigung der Abgabe des Antrags vor.
2. Gehen Sie mit einer Zeugin oder einem Zeugen (am besten deutscher
Staatsangehörigkeit) nochmals zur Botschaft, stellen dort den Antrag
und lassen Sich die Antragstellung bestätigen.
3. Geben Sie eine Kopie der Bestätigung (Original behalten) beim
Ausländeramt ab.
Falls es Schwierigkeiten gibt, sollte Ihre Zeugin oder Zeuge auch mit
zum Ausländeramt gehen - evtl. mit einem kurzen vorher verfaßten
schriftlichen Bericht über die Erlebnisse bei der Botschaft.
4. Berichten Sie bitte auch mir darüber.

In der Schweiz werden seit Dezember aufgrund der Schwierigkeiten für
Kosovaren, jugoslawische Pässe zu erhalten, UNMIK-Dokumente
gleichwertig, als auch für das Aufenthaltsrecht, anerkannt.
Vielleicht läßt sich das auch in Deutschland erreichen.

Nochmals meine Bitte:
Gerne möchte ich Ihren Hilferuf weiterleiten mit einigen weiteren
Angaben, um die ich Sie bitte:
1. In welchem Bundesland leben Sie ?
   Welche Ausländerbehörde ist für Sie zuständig ?
2. Bei welcher jugoslawischen Botschaft oder Konsulat waren Sie ?
und - nicht wichtig zum Weiterleiten, aber falls sich Rückfragen
ergeben - Ihre Postadresse mit Tel. und evtl Fax-Nummer.

mit freundlichem Gruß

         Wolfgang Plarre
  Mitarbeiter bei kosova-info-line

Divi Beineke schrieb:
>
> Date: Mon, 28 Jan 2002 15:05:30 +0100
> From: Albulena Gashi <albugash@web.de>
> To: liste@kosova-info-line.de
> Subject: jugoslavische Pass
>
> Hallo alle Leser
>
> Kann uns jemand bei unser Problem helffen? Wir haben Duldung und die
> Ausländerbehörde hat uns gesagt wir müssen eine jugoslavische Pass
> bei jugoslavische Botschafft bekommen. Aber die Botschafft sagt geht
> doch nach Serbien um Stattsangehörigkeitsuhrkunde dort zu besorgen.
> Aber wir sind aus Kosova und sprechen nicht serbisch. One
> Stattsangehörigkeitsuhrkunde kann man keine Pass bekommen. Die
> Ausländerbehörde sagt wir krigen keine Duldung mer, wenn wir keine
> Pass haben aber wir können ja nicht nach Serbien gehn
> one Pass. Wir leben jezt wie in Mausfalle. Wir können nicht zu
> Ausländerbehörde und nicht zu jugoslavische Botschafft gehn.
>
> Wer kann uns helffen?
>
> Mit freudliche Grüse
>
> Gashi
> mailto:albugash@web.de

_________________________________________________________
Betreff: Info
Datum: Tue, 29 Jan 2002 12:51:07 +0100
Von:  ...
An: "Wolfgang Plarre" <wplarre@bndlg.de>

Lieber Herr Plarre,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Mein Mann hatte seit 3 Jahren ein dt.
Reisedokument hier von der Behörde bekommen. Dies wurde ausgestellt, weil das
jugosl. Konsulat in Stuttgart seinen roten Pass nicht verlängert hat. Aber vor 3
Jahren hat er von dort eine Bestätigung über seinen Besuch im Konsulat
bekommen. Letztes Jahr allerdings war dort weil sein Reisedokument  nicht mehr
verlängert wurde, hat sich neben dem Konsulat in einem Reisebüro (dieses hat
sich spezialisiert den Kosovaren die jug. Formaulare auszufüllen) die
ausgehändigten Papiere ausfüllen lassen und zusammen mit Geburtsurkunde,
Heiratsurkunde etc. versucht im Konsulat diese Papiere abzugeben. Er wurde von
Schalter zu Schalter geschickt und es wurde auch nicht versucht in Deutsch mit
ihm zu reden (er spricht leider kein jugoslawisch), aber es wurde ihm dann klar
gemacht er habe hier nichts zu erwarten. Als er nach einer Bestätigung für sein
hiersein fragte wurde dies abgelehnt. Er legte auch die Bestätigung vor, die er vor
3 Jahren erhalten hat. Statt dessen gaben Sie ihm von einem Stapel lauter gleicher
Schreiben eine Kopie eines Ausländeramtes mit einem falschen Namen auf der
man denjenigen aufforderte sich im Konsulat um den Pass zu bemühen. Diesen
Zettel erhalten viele Kosovaren, damit sie glücklich sind eine Bestätigung zu
erhalten. Wir haben diese unserem Ausländeramt in Konstanz vorgelegt, damit
diese dem Ausländeramt in Stuttgart Bescheid geben könnnte. Seit dieser Zeit hat
mein Mann nur Papiere die wie eine Duldung sind. Er kann nicht einmal  Familie in
der Schweiz mit mir besuchen. Ich hoffe Ihnen ein wenig geholfen zu haben.
Villeicht können sie mir ja irgendeinen Hilfsweg anbieten.
Liebe Grüße
...

___________________________________________________________________
 
Betreff:
Datum: Tue, 29 Jan 2002 23:54:36 +0100 (MET)
Von: ...
An:  wplarre@bndlg.de

Lieber Wolfgang Plarre,

wir haben auch ein Problem mit dem Pass, wie Gashi in der vorherigen Mail
beschrieben. Mein Mann ist Kosovo-Albaner, ich bin deutsche, wir beide sind
seit dem 07.12.01 verheiratet und wir haben momentan nur ärger mit dem Behörden.
Mein Mann ist in Stralsund angemeldet, zuständig ist für ihn Frau Dalm (und
Frau Müller), sie gibt ihn keinen Pass, hat ihn in die Jougoslawische
Botschaft nach Berlin geschickt, dort solle er einen neuen Pass beantragen,
ansonsten könne sie den Aufenthalt meines Mannes nicht verlängern. In der
Botschaft
verlangen sie einen Staatsangeörigkeitsnachweiss von Serbien, wie soll er den
bekommen ? Frau Dalm würde ihn einen Pass ausstellen, wenn er schriftlich
einreichen könnte, dass er von der Botschaft keinen Pass erhält.

der nächste Punkt ist, dass mein Mann nur mit einem Urlaubsschein bei mir
bleiben kann, dass bedeutet, dass er ständig für einen neuen Urlaubsschein von
Aachen nach Stralsund fahren muss. Frau Dalm meldet ihn nicht in Stralsund
ab, weil sie von Frau Bellingrad (zuständige Sachbearbeiterin in unserem Fall
im Ausländeramt Aachen) noch nicht das Einverständnis bekommen hat, dass er
sich in Aachen anmelden darf. Was soll das ??? Wer kann uns verbieten, dass
mein Mann zu mir ziehen darf, ich verdiene über 1000 Euro und meine Wohnung ist
80 qm groß !!!
Frau Bellingrad hat mir auch schon zugesichert, dass mein Mann zu mir ziehen
darf, aber sie hätte so viel arbeit, dass sie noch nicht sagen kann, wann
sie dazu kommen wird den Brief zu schreiben, den sie dann nach Stralsund zu
Frau Dalm senden wird.
Nach Über 14 Tagen rief ich bei frau Dalm an und der Brief ist noch immer
nicht angekommen, was sollen diese Spielereien ???

Vielleicht können Sie uns weiterhelfen, an wen können wir uns wenden, dass
mein Mann den Pass bekommt und wie können wir uns gegen das verhalten der
Behörden wehren ?

Viele liebe Grüße
...
______________________________________
Betreff: Re:
Datum: Mon, 4 Feb 2002 09:50:23 +0100 (MET)
Von:  ...
An: Wolfgang Plarre <wplarre@bndlg.de>

Lieber Wolfgang Plarre,
danke, dass sie uns geantwortet haben.Sie können unsere Mail  gerne
veröffentlichen.
Der Brief von dem ich geschrieben habe, den Frau Bellingrad angeblich
abgeschickt hat, ist bis heute nicht in Stralsund angekommen.
Dank der Hilfe von Cafe Zuflucht in Aachen, hat mein Mann den Weg nach
Stralsund nicht umsonst gemacht. Wir waren am Freitag in der Ausländerbehörde in
Aachen, Herr Kranz (Mitarbeiter, Leiter des Cafe Zufluchts) hat uns begleitet
und wir haben uns eine Kopie des angeblich schon am 24.01.02 abgeschickten
Briefes geben lassen, Frau Bellingrad war nicht sehr begeistert. Mit der Kopie
des Briefes konnte sich mein Mann heute in Stralsund abmelden. Für das
Problem mit der Staatsangehörigleit und des Passes werden wir uns einen Anwalt
nehmen, da wir alleine gegen die Behörden keine Chance haben werden.
Viele liebe Grüße
...

____________________________________________
Betreff: [Kosova-Info-Line] Anfrage bzgl. neuer jugoslawischer Pass
Datum: Tue, 05 Feb 2002 23:48:09 +0100
Von: Divi Beineke <dbein@bndlg.de>
An:  Liste <liste@kosovo.de>

Betreff: Anfrage bzgl. neuer jugoslawischer Pass
Datum: Tue, 5 Feb 2002 08:35:09 +0100
Von: ...

Betreff: Alter jugoslawischer Pass und Möglichkeiten
der Ausstellung eines neuen Passes
 

Hallo,

mein Mann (Kosovo-Albaner) ist noch in Besitz eines
alten (roten) jugoslawischen Passes. Er wurde ihm 1997
im Konsulat in München ausgestellt und ist noch bis
2007 gültig.
Nun haben wir erfahren, dass es angeblich seit einigen
Wochen nicht mehr möglich ist, mit diesem "alten" Pass
zu reisen, sowohl in europäische Länder als auch in
den Kosovo.

Hierzu meine 1. Frage: Entspricht dies den Tatsachen??

Wenn ja, benötigt er nun einen neuen Pass. Hier haben
wir gehört, dass das Konsulat keine Dokumente der
UMNIK akzeptiert. Es müssen Geburtsurkunden von
serbischen Behörden sein.
Eine solche besitzt mein Mann zwar, doch ist sie
einige Jahre (ca. 5 Jahre) alt. Eine UMNIK-
Geburtsurkunde hätte er aus dem August 2001.

Hierzu die 2. Frage: Weiss jemand, ob das Konsulat
tatsächlich die UMNIK-Dokumente nicht akzeptiert? Bzw.
kann jemand über die Möglichkeiten an einen neuen Pass
zu kommen berichten?
Was hat es mit den Pässen auf sich, die die deutschen
Ausländerbehörden ausstellen, wenn jemand keinen Pass
mehr hat? Wohin kann man mit diesem Dokument reisen?

Ich hoffe, irgendjemand von Euch kann uns weiterhelfen!

Danke und viele Grüsse
...
______________________________________________________
Betreff: 2 x Re: [Kosova-Info-Line] Anfrage bzgl. neuer jugoslawischer Pass
Datum: Wed, 06 Feb 2002 12:40:27 +0100
Von: Divi Beineke <dbein@bndlg.de>
An: Liste <liste@kosovo.de>

--- Original Message ---
Betreff: Re: [Kosova-Info-Line] Anfrage bzgl. neuer jugoslawischer Pass
Datum: Wed, 6 Feb 2002 07:57:02 +0100
Von: ...

Hallo

Ja es ist eine Tatsache, dass mit dem alten roten Pass ab 1.01.2002 nicht
mehr gereist werden kann. Es muss einen neuen beantragt werden.  Es ist
sehr schwierig. Die UMNIK-Pässe werden in den Europäischen nicht
akzeptiert. Nur zum Heiraten. Es gibt stellen im Kosovo selber und auch
Mittelsmänner welche genau Auskunft geben. Wo man sich wenden muss um einen
neuen gültigen blauen Pass zu bekommen. (Serbischer Pass). Ihr Mann hat
Verwandte im Kosovo diese sollen sich erkundigen wer und wo dafür zuständig
ist. Da Ihr Mann selbst nicht mehr Reisen kann muss er versuchen durch eine
Vollmacht an einen Verwandten den Pass zu beantragen und abzuholen. Es
braucht unheimlich viel Geduld und auch eine portion Glück. Manchmal
handeln die Behörden  auch willkürlich und man erhält keinen. Hat man in
Deutschland nicht die Möglichkeit einen deutschen Reisepass zu erhalten
wenn man mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist?
Weiter versuchen Sie beim jugoslavischen Konsulat einen neuen Pass zu
beantragen. (Schriftlich) Damit falls diese Ihnen keinen aushändigen Sie es
schrichftlich beweisen können, dass Sie es sehr oft ohne Erfolg versucht
haben einen Pass zu erhalten. Ist wichtig für die Ausländerbehörde in
Deutschland um eventuell dadurch einen deutschen Reiepass zu erhalten.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Viel Glück  ...

--- Original Message ---
Betreff: Re: [Kosova-Info-Line] Anfrage bzgl. neuer jugoslawischer Pass
Datum: Wed, 6 Feb 2002 09:19:12 +0100
Von: ...

Hallo ...,
ob es den Tatsachen entspricht, dass die "alten" jugoslawischen Pässe nicht
mehr akzeptiert werden, kann ich nicht sagen.
Aber zu den Reisedokumenten, die von der Ausländerbehörde ausgestellt
werden, folgendes: Der jugoslawische Pass meines Mannes lief Ende 1999 ab.
Nachdem es bei der Ausländerbehörde erst hiess, man könne kein (graues)
Reisedokument ausstellen, ging es nach einer Beschwerde plötzlich doch. Mit
dem Reisedokument durfte mein Mann offiziell aber nicht in den Kosovo
reisen, wohl aber in alle anderen Länder (Passus "Gültig für alle Länder
ausser Jugoslawien"). Mein Mann fuhr natürlich trotzdem in den Kosovo. Die
UNMIK vermerkte im Reisedokument Ein- und Ausreise. Beim nächsten
Ausländeramtbesuch wurde mein Mann auf seinen "Fehltritt" hingewiesen, aber
nicht "bestraft". Mein Mann beantragte die Aufnahme eines Passus (Gültig
für alle Länder) ... "und Mandatsgebiet UNMIK Kosovo". Nachdem dieser
Passus nun drin ist, kann mein Mann auch ganz "legal" in den Kosovo reisen.
Außerdem hat mein Mann bei einem seiner Besuche das UNMIK Reisedokument
beantragt und konnte es ein halbes Jahr später beim nächsten Besuch in
Empfang nehmen. Ich konnte aber immer noch nicht rausfinden, was dieses
Teil für einen Gültigkeitsbereich hat. Es gibt nämlich darin keinen Passus
"Valid for all countries". Ich befürchte, dass es nicht überall anerkannt
wird. Zumindest habe ich mal so ein Gerücht gehört.

Viele Grüße,  ...




9. aus dem "Monatsbericht Januar 2002"
   der Informationsstelle der deutschen Caritas und Diakonie in Pristina:
   5 - Dokumente
        a - Visa
        b - Jugoslawische Pässe

Quelle: http://www.cvizk.de/berichte/berichtjan2002.pdf
Fußnoten des Originals sind hier in den Text integriert: [...]
_____________________________________________________________
- Seitenwechsel: Seite 6 -

5 - Dokumente

Wie sicherlich schon aus der Presse bekannt, gelten die roten jugosiawischen Reisepässe offiziell nicht mehr. Nur Deutschland, die Schweiz und Österreich erkennen abgelaufene Pässe - mit gültigen Aufenthaltsgenehmigungen - noch an. Einige dieser roten Reisepässe sind bis 2006 ausgestellt, die Inhaber können sie aber weder für den Zugang zu Mazedonien noch nach Albanien benutzen.

Bis Dezember letzten Jahres hat die Flughafenpolizei fast 2400 falsche Pässe beschlagnahmt. Der Monatsdurchschnitt liegt bei fast 200 konfiszierten Pässen [12 UNMIK Press Briefing, 20.12.01]. Vor allem die 1999 ausgestellten jugoslawischen Pässe sind zum Großteil gefälscht.
Darunter gibt es:
gestohlene Pässe
vollkommen verfälschte, die mit gestohlenen Schreibmaschinen hergestellt wurden (25%)
und weitergereichte Pässe, bei denen zum größten Teil einfach das Lichtbild ausgetauscht wurde.
Viele albanische Kosovaren scheuen sich, sich für einen Pass am jugoslawischen Büro in Pristina anzustellen. Eine Warnung muss daher noch einmal ausgesprochen werden: Regulär muss man seinen Pass persönlich beantragen und abholen. Sogenannte Zwischenmänner nehmen bis zu l.500DM pro Pass und händigen fast immer falsche Pässe aus [13 Gespräch mit Günther Nehring, deutscher Kontingentskommandant, Kommandant der Grenzpolizei, 21.1.02] !
Das Durchschnittsalter derjenigen, die mit gefälschten Pässe versuchen, den Kosovo zu verlassen, liegt zwischen 20 und 30. Es handelt sich fast immer um Männer.
Die Gründe für diese illegalen "Fluchtversuche" werden aus allen Berichten der Infostelle deutlich.

Ein Gerücht besagt: wird man an der Grenze zu Mazedonien mit einem falschen Pass erwischt, zahlt man 400 DM Strafe und kommt erst einmal ins Gefängnis. Diesem Gerücht wird die Infostelle umgehend nachgehen.

Mittlerweile werden die UNMIK Reisedokumente von fast allen Ländern anerkannt. Die Produktion wird jetzt von Deutschland in den Kosovo verlegt, womit die Wartezeiten von zwei Monaten auf eine Woche reduziert werden soll.
Bisher sind 112.000 Reisedokumente ausgestellt worden [14 UNMIK Press Briefing, 14.1.02].

- Seitenwechsel: Seite 7 -

a -Visa

Die Türkei beabsichtigt, bald für 10 Euro Visa für Kosovaren ausstellen.
Auch Mazedonien hat seine Einreisebedingungen für Kosovaren mit UNMIK Reisedokumenten (dies gilt nicht für Kosovaren, die einen gültigen blauen jugoslawischen Reisepass besitzen) erheblich verschärft [15 Koha Ditore 9.1.02]:
Seit dem 27. Dezember 2001 zahlt ein Kosovare für ein Visum 30 DM. Es gibt zwei Arten von Visa: das sogenannte Transitvisum, das man bekommt, wenn man Mazedonien durchqueren will (z.B. auf dem Weg nach Griechenland) oder wenn man über den Flughafen Skopje verreisen will. Dieses Transitvisum ist nur zwei Tage lang gültig. Überschreitet der Reisende diese zwei Tage ohne glaubwürdige Erklärung, bekommt er einen Vermerk in sein Reisedokument, dass ihm die Einreise nach Mazedonien für zwei bis fünf Jahre untersagt.
Bei der zweiten Art Visum handelt es sich um sogenannte Ein-Austritt-Visum. Der Antragssteller bekommt dieses Visum nur, wenn er seine Anlaufstelle in Mazedonien bekannt gibt. Möchte ein Kosovare sich länger in Mazedonien aufhalten, muss er sich an eine Polizeistation - Sektion Ausländer - wenden. Eventuell bekommt er dann ein Visum für maximal 15 bis 30 Tage. Das auszufüllende Formular muss Namen, Passnummer und das exakte Ausreisedatum enthalten, das strikt respektiert werden muss.

Zur gerechten Empörung der Kosovaren aber reichen auch diese offiziellen, komplizierten Prozeduren oft nicht aus. Ardian Arifaj [16 Koha Ditore, 17.1.02] besaß eine offizielle Einladung zu einem Seminar in Zagreb, Kroatien hatte ihm die Erstellung eines Visums in einem Schreiben bestätigt, er besaß ein gültiges Flugticket von Skopje nach Zagreb, ein gültiges UNMIK Reisedokument und doch wurde ihm die Einreise nach Mazedonien verwehrt.
Angeblich erleichtert die diskrete Übergabe eines 100 DM Scheins die Einreise erheblich.
 

b - Jugoslawische Pässe

Seit Dezember ist das jugoslawische Büro, vor allem aus Sicherheitsgründen für seine Mitarbeiter, vom Zentrum Pristina nach Fushe Kosova/Kosovo Polje (in dem KFOR und Polizei Spezialeinheiten stationiert sind) verlegt worden.

Seit dem 10. Dezember 2001 gibt es ein Informationsblatt von der Grenzpolizei Obilic (10 km von Pristina entfernt) über die Arbeitsweise des jugoslawischen Büros.

- Seitenwechsel: Seite 8 -

Das Büro ist Montags und Dienstags morgens für Kunden geöffnet.
Der Preis für einen blauen jugoslawischen Pass beträgt 18 Euro (je nach Umtauschkurs zum Dinar)
Die Wartezeit für eine Pass beträgt offiziell 15 Tage (funktioniert sehr selten in dieser Zeit) Der Antragssteller hat persönlich zu erscheinen.
Antragserfordernisse: 2 Passbilder, Geburtsurkunde, (abgelaufener) jugoslawischer Reisepass oder Personalausweis, Antragsformular

Ein wichtiger Hinweis:
Es ist rechtswidrig, gleichzeitig einen gültigen jugoslawischen Reisepass und ein UNMIK Reisedokument zu besitzen [17 deutscher Kontingentskommandant Günther Nehring].
Das UNMIK Reisedokument muss bei Ausstellung eines jugoslawischen Passes an UNMIK zurückgegeben werden.



wplarre@bndlg.de  Mailsenden

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Seite ergänzt am 13.2.2002
Seite erstellt am 10.2.2002