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http://www.mi.sachsen-anhalt.de/imk/down/imk2001_nov.pdf

Sammlung der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse der 169. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder am 8. November 2001 in Meisdorf
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8. Duldungen für Minderheiten aus dem Kosovo

Beschluss:

1.  Die Länder können die Duldungen von Minderheiten aus dem Kosovo für weitere sechs Monate verlängern; danach erfolgt eine erneute Prüfung.

2.  Die Innenministerkonferenz bittet den Bundesminister des Innern, sich bei UNMIK dafür einzusetzen, dass weniger gefährdete Minderheitengruppen bereits ab einem früheren Zeitpunkt in das Kosovo zurückgeführt werden können. Ferner bittet die Innenministerkonferenz den Bundesminister des Innern, in den Verhandlungen mit der Bundesrepublik Jugoslawien darauf hinzuwirken, dass grundsätzlich alle ausreisepflichtigen jugoslawischen Staatsangehörigen, z.B. auch nichtalbanische Minderheiten aus dem Kosovo, in das übrige Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien zurückgeführt werden können.

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9. Bleiberecht für junge volljährige Ausländer, deren Eltern/Elternteil Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG genießen und deren Restfamilie ein Bleiberecht im Rahmen des § 31 AuslG erhält

Beschluss:

1.  Die Innenminister und -senatoren der Länder stellen fest, dass die Aufenthaltsbeendigung von jungen Erwachsenen, die bereits als minderjährige Kinder mit ihren Eltern als Asylbewerber in das Bundesgebiet eingereist sind, bei denen zumindest einem Elternteil Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG gewährt wird und deren Restfamilie ein Bleiberecht im Rahmen des § 31 AuslG erhält, unter humanitären Gesichtspunkten als unbefriedigend anzusehen ist.

2.  Allein die Tatsache des Hereinwachsens in die Volljährigkeit soll nicht dazu fuhren, dass der Aufenthalt des jungen Erwachsenen abweichend vom Aufenthalt der Restfamilie nicht mehr verlängert werden kann, wenn keine Ausweisungsgründe nach §§ 46 Abs. 1 bis 4, 47 AuslG vorliegen und damit zu rechnen ist, dass sich dieser in die hiesigen Lebensverhältnisse einordnen und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben wird.

3.  Bis zur nächsten Innenministerkonferenz sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie dieser Situation Rechnung getragen werden kann. Es besteht Übereinstimmung dahingehend, dass es die besondere Situation der Betroffenen rechtfertigen kann, bis auf weiteres aus humanitären Gründen den weiteren Aufenthalt zu dulden.



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Seite erstellt am 29.12.2001