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Überblick über vorübergehende Unterkunftsmöglichkeiten/Notunterkünfte im Kosovo

Überblick über den Aufbau eines Sozial(hilfe)systems im Kosovo


 
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Überblick über vorübergehende Unterkunftsmöglichkeiten/Notunterkünfte im Kosovo

Allgemeines zu Notunterkünften

Die Verantwortung für die vorübergehende Unterbringung von Rückkehrern in das Kosovo ist von UNHCR auf die Gesundheits- und Sozialbehörde der UN-Verwaltung für das Kosovo (UNMIK, Department of Health and Social Welfare) übergegangen. Es existieren Notunterkünfte (Temporary Community Shelter), die jedoch bis 15. November für Neuankömmlinge grundsätzlich geschlossen bleiben. Ausnahmen wird es nur in besonderen Einzelfällen (z.B. Alleinerziehende, Kranke) geben. Die Entscheidung darüber liegt bei den Nichtregierungsorganisationen oder Behörden vor Ort. Nur durch diese Vorgehensweise kann sichergestellt werden, dass die limitierten Plätze, die in den Notunterkünften zur Verfügung stehen, tatsächlich nur an die Bedürftigsten vergeben werden.

Die Notunterkünfte sind zudem auch nur als vorübergehende Unterkunftsmöglichkeiten gedacht. Seit 15. August 2000 gibt es dort keine Versorgung mit Nahrungsmitteln, Hygieneartikeln oder Feuerholz mehr. Der Grund dafür ist eine Gleichbehandlung der innerhalb bzw. außerhalb dieser Notunterkünfte lebenden Bevölkerung. Außerhalb der Notunterkünfte lebende Personen mussten schon bisher für alle Gegenstände des täglichen Bedarfs selbst aufkommen. Die Zentren für Sozialarbeit (Centers for Social Work), die die Verantwortung für hilfsbedürftige Personen übernommen haben, werden allerdings auch in Notunterkünften lebende Personen bei der Mittelvergabe berücksichtigen. Dies kann jedoch auch in diesen Fällen nur dann erfolgen, wenn die Antragsteller die allgemeinen Aufnahmekriterien nach Kategorie 1 bzw. künftig auch nach Kategorie 2 erfüllen. Für die Zukunft ist ferner geplant, dass die Bewohner von Notunterkünften sich finanziell an den Nebenkosten beteiligen.

Alle anderen Personen, die nicht in einer Notaufnahmeeinrichtung untergebracht werden können, müssen sich weiterhin privat um Unterkünfte bemühen. Bis einschließlich November 2000 wird es noch in begrenzten Einzelfällen - nach Bestätigung der Hilfsbedürftigkeit seitens UNHCR oder anderer Hilfsorganisationen - die Möglichkeit geben, Familien Zelte zur Verfügung zu stellen, beispielsweise für die Zeit, in der sie ihr Haus instandsetzen. Damit soll diesen Familien ermöglicht werden, vor Winteranbruch anderweitig eine dauerhafte Lösung zu schaffen.
 

Unterbringungsmöglichkeiten während des Winters 2000/2001

Im Hinblick auf den bevorstehenden Winter sollen in den kommenden Monaten im Bedarfsfall Unterbringungsmöglichkeiten in Notunterkünften zur Verfügung stehen. Allerdings werden auch während der Wintermonate nur Personen berücksichtigt werden können,

- die keine Einkommensquellen haben und

- denen keine eigenen Unterkunftsmöglichkeiten und

- denen keine alternativen Unterkunftsmöglichkeiten (z. B. in einer Gastfamilie) zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus muss mindestens eines der folgenden Kriterien zusätzlich erfüllt werden:

- Familien mit sehr alten oder chronisch kranken Familienmitgliedern,

- kinderreiche Familien,

- besonders schutzbedürftige Familien,

- Alleinerziehende,

- unbegleitete Alte,

- Binnenvertriebene aus Serbien.

Personen, die die Aufnahmebedingungen erfüllen, sollen möglichst in einer Notunterkunft ihrer Gemeinde bzw. ihres Bezirkes untergebracht werden. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, soll die Unterbringung im nächstgelegenen Ort erfolgen. Sollten Bewohner der Notunterkunft die Aufnahmekriterien nicht mehr erfüllen, da sie z.B. über Einkommen oder eine alternative Unterkunft verfügen, müssen sie die Unterkunft verlassen.

Geplant ist ferner, dass die Bewohner möglichst bis 01. April 2001 die Notunterkünfte wieder verlassen und sich um eigene Unterkünfte - z.B. Aufnahme in Gastfamilien, eigene Wohnung oder Aufnahme in das Wiederaufbauprogramm 2001 - bemühen.
 

UNHCR Berlin, September 2000




 
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Überblick über den Aufbau eines Sozial(hilfe)systems im Kosovo

Allgemeines

Auf Grund des Rückzuges der internationalen Hilfsorganisationen u.a. aus der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln muss künftig auf andere Art und Weise sichergestellt werden, dass hilfsbedürftige Personen im Kosovo Unterstützung erhalten. Die Gesundheits- und Sozialbehörde der UN-Verwaltung für das Kosovo (UNMIK, Department of Health and Social Welfare) hat daher die Verantwortung für den Aufbau eines Sozialhilfesystems übernommen, deren ausführende Organe die Zentren für Sozialarbeit (Centers for Social Work) sind.

Das Sozialhilfesystem steht allen Bewohnern Kosovos offen, vorausgesetzt sie erfüllen die Aufnahmebedingungen. Es wurden ferner spezielle Mechanismen geschaffen, um sicherzustellen, dass auch isoliert bzw. in Enklaven lebende ethnische Minderheiten Zugang zu diesem System haben. Um die Effektivität dieses neuen Systems sicherzustellen, wurden strenge Kriterien aufgestellt. So müssen alle Antragsteller Unterlagen vorlegen, die ihre Hilfsbedürftigkeit dokumentieren. Angestellte der Zentren für Sozialarbeit werden in Einzelfällen auch Familien besuchen, um die gemachten Angaben zu überprüfen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass das Sozialhilfesystem noch am Anfang steht und weiter ausgebaut und umgesetzt werden muss. Für die Zukunft wird insbesondere die Überwachung der Zugangsmöglichkeiten ethnischer Minderheiten zum Sozialhilfesystem ein Schwerpunkt sein. Ab Oktober 2000 wird voraussichtlich die Aufnahme eines weiteren Personenkreises (Kategorie 2, siehe unten) in das bestehende System hinzukommen. Ferner wird die Öffentlichkeitsarbeit weiter verstärkt werden, um die Betroffenen über ihre Rechte und den Ablauf der Bearbeitung ihrer Anträge zu informieren. Ausgebaut werden schließlich Mechanismen zur Aufklärung von Betrugsfällen und zur Überprüfung des Wahrheitsgehaltes der vorgelegten Unterlagen.
 

Antragsberechtigte

Es werden zwei Personengruppen durch das Sozialhilfesystem unterstützt werden können. Unter die Kategorie 1 fallen Familien, die kein arbeitsfähiges Familienmitglied und keine anderen Einkommensquellen haben (z.B. Behinderte, Alleinerziehende). Bewerber, deren Antrag bewilligt wurde, erhalten eine Barauszahlung (maximal DM 120,- pro Familie) und bis März 2001 auch Lebensmittelrationen. Familien, die unter die Kategorie 1 fallen, können seit Juni 2000 Anträge stellen und haben bereits eine erste Auszahlung erhalten. Im August 2000 erhielten insgesamt 25.300 Familien - sowohl ethnische Albaner als auch Minderheiten - diese Unterstützung. Die Summe der bisher ausbezahlten Beträge beläuft sich auf DM 6.480.000,-.

Unter die Kategorie 2 fallen auch Familien mit arbeitsfähigen Familienmitgliedern, die jedoch keine Arbeit finden und denen keine anderen Einkommensquellen zur Verfügung stehen (z.B. Einkommen oder Überweisungen aus dem Ausland). Auf Grund der beschränkten finanziellen Kapazitäten des Sozialhilfesystems werden jedoch nur Familien mit Angehörigen unter 15 Jahren bzw. über 65 Jahren berücksichtigt werden können. Ausgeschlossen sind zudem Familien, die einen halben Hektar Land oder mehr besitzen. Alle Antragsteller müssen nachweisen, dass sie beim Arbeitsamt (Institute of Employment) registriert und auf Arbeitsuche sind. Anträge nach Kategorie 2 können voraussichtlich ab Oktober 2000 gestellt werden.

UNHCR Berlin, September 2000




Protokoll der Reise von Mitgliedern des Petitionsausschusses Baden-Württemberg und Vertretern der Diakonischen Werke Württemberg und Baden vom 3.9.2000 bis 7.9. 2000 in den Kosovo


Informationsstelle der Deutschen Caritas und Diakonie in Pristina
(Christina Kaiser, Pristina)
Monatsbericht August 2000
1 - Einleitung: 
     Aktualisierung von Strom- und Wasserversorgung und Abfallbeseitigung
2 - Gesundheitsversorgung
3 - Wohnraumsituation und soziale Versorgung
4 - Wirtschaftiche Lage
Monatsbericht Juli 2000
Die Sicherheitslage im Kosovo im Sommer 2000
Monatsbericht Juni 2000
1 - Die Situation alleinstehender Frauen/Mütter und Jugendlicher im Kosovo
2 - Die aktuelle Wohnraumsituation


wplarre@bndlg.de  Mail senden

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Seite erstellt am 30.09.2000