Bürgernetz Dillingen e.V.


Nutzungsbestimmungen
für das Bürgernetz Dillingen e.V.
vom 24.11.1998

Inhalt

  1. Einleitung
  2. Angebotene Dienste und Leistungen für Mitglieder
  3. Nutzungsberechtigte
  4. Umfang der Nutzungsberechtigung
  5. Mißbräuchliche Nutzung
  6. Haftungsausschluß
  7. Protokollierung des Nutzungsverhaltens
  8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
  9. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen

  1. Einleitung

    Das Bürgernetz Dillingen e.V. wurde gegründet, um insbesondere Privatleuten im Landkreis Dillingen a.d.Donau nach der Vorgabe des Projektes "Bayern Online" der Bayerischen Staatsregierung die Möglichkeit zu bieten, sich mit den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zu einem bezahlbaren Preis vertraut zu machen. Zu diesem Zweck wurde in Dillingen a.d.Donau in Zusammenarbeit mit dem Trägerverein "Zentrum für interaktive Medien und Telekommunikation - ZIMT e.V." ein Einwählknoten in das Bayernnetz - und damit auch in das Internet - errichtet.

    Der Zugang zum Bayernnetz - und damit auch zum Internet - konnte bis zum 31.12.1998 nur deshalb so kostengünstig angeboten werden, weil der Freistaat Bayern die vorhandenen Überkapazitäten des Wissenschaftsnetzes den Bürgernetzen, die im Rahmen von "Bayern Online" den Status eines Pilotprojektes haben, unentgeltlich zur Verfügung stellte. Ab 01.01.1999 entfällt diese Förderung.


     

  2. Angebotene Dienste und Leistungen für Mitglieder

    Jedes Mitglied des Bürgernetzes Dillingen e.V. erhält einen Account auf einem Rechner, welcher ihm ermöglicht, die angebotenen Dienste zu nutzen. Im einzelnen sind dies insbesondere:

    • World Wide Web (auch als WWW oder W3 bekannt): Eine grafische Hypertext-Anwendung, die die bekanntesten Internet-Dienste in einem einzigen Programm benutzerfreundlich integriert.
    • Elektronische Post, inklusive Bereitstellung eines Mail-Aliases: Versenden und Empfangen von elektronischen Nachrichten.
    • Filetransfer (FTP): Viele Universitäten bieten sogenannte FTP-Server an. Dies sind i.d.R. sehr leistungsfähige Rechner mit großen Platten, von denen man freie Software (Freeware) oder bedingt freie Software (Shareware) oder aktuelle Treiber beziehen kann.
    • Plattenplatz zum Ablegen von Homepages: Jedes Mitglied erhält in seinem Home-Verzeichnis auf dem Knotenrechner Plattenplatz zur Verfügung gestellt, um darauf seine Homepage abzulegen.
    • Kostenlose Stellung der zur Nutzung des WWW, der elektronischen Post und des FTP erforderlichen Zugangssoftware.
    • Unterstützung bei der Konfiguration des Internet-Zugangs im Rahmen einer Hotline.

    Grundsätzlich orientieren sich die Nutzungsmöglichkeiten an der Leistungsfähigkeit des Vereins.


     

  3. Nutzungsberechtigte

    Nutzungsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder des Bürgernetzes Dillingen e.V.
    Diese Nutzungsbestimmungen gelten für alle Nutzer des Bürgernetzes Dillingen. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten nachzuweisen.

    Der Account wird widerruflich erteilt. Er kann unverzüglich entzogen werden, wenn gegen die Nutzungsbestimmungen des Bürgernetzes Dillingen e.V. (vgl. insbesondere Abschnitt "Mißbräuchliche Nutzung"), gegen die Bestimmungen anderer Bürgernetze, gegen die Bestimmungen anderer Internet-Anbieter oder gesetzliche Vorschriften verstoßen wurde.


     

  4. Umfang der Nutzungsberechtigung

    Die Nutzungsberechtigung erstreckt sich auf den Zugang zum Bürgernetz mit einem Einzelplatzrechner. Die Anbindung von lokalen Netzen (LAN's) über einen Proxy-Server bzw. über IP-Masquerading oder über Geräte, die Network Address Translation (NAT) benutzen, ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch das Bürgernetz Dillingen a.d.Donau zulässig. Die Zustimmung ist bei der Geschäftsstelle einzuholen.


     

  5. Mißbräuchliche Nutzung

    Unter "mißbräuchlicher Nutzung" ist insbesondere zu verstehen:

    • Überlassung des Accounts an Dritte;
    • Weitergabe des zugewiesenen Paßwortes an Dritte;
    • Verbreitung von Meinungen in allen in elektronischer Form möglichen Varianten, die gegen strafrechtliche, jugendschutzrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Bestimmungen verstoßen können;
    • Verstöße gegen das Urheberrecht, Lizenzrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle Selbstbestimmung;
    • Datenausspähung, Computermanipulation, Computersabotage, Computerbetrug etc.;
    • Unberechtigter Zugriff auf fremde Daten und Programme;
    • Absichtliche Behinderung oder Beeinträchtigung des Systems;
    • Anbieten und Verteilen von Virenprogrammen, "Viren-Toolkits", Paßwort-Crack-Programmen etc.;
    • Anleitung zum Programmieren von Viren- oder Paßwort-Crack-Programmen etc.;
    • Anbindung eines lokalen Netzes über entsprechende technische Vorrichtungen ohne die schriftliche Zustimmung durch das Bürgernetz Dillingen e.V.

     

  6. Haftungsausschluß

    Jegliche Haftungsansprüche gegen den Verein Bürgernetz Dillingen e.V. sowie seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, die durch die Nutzung des Bürgernetzes entstehen könnten, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Insbesondere übernehmen weder der Verein Bürgernetz Dillingen e.V. noch seine Organe oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen die Haftung für Schäden, die daraus entstehen könnten, daß das Bürgernetz nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist.

    Weder der Verein Bürgernetz Dillingen e.V. noch seine Organe oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haften für die über das Bürgernetz übermittelten Informationen und Daten sowie deren Folgen, und zwar weder für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, indem er die Daten zugänglich macht, anbietet oder übersendet.

    Der Verein Bürgernetz Dillingen e.V. behält sich das Recht vor, die Nutzungszeit der einzelnen Nutzer auf eine bestimmte Zeitspanne bzw. übertragene Datenmenge zu beschränken, wenn dies zur Chancengleichheit aller Nutzer erforderlich werden sollte.


     

  7. Protokollierung des Nutzungsverhaltens

    Der Verein Bürgernetz Dillingen e.V. behält sich das Recht vor, Nutzungsverhalten und Systemzugriffe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu protokollieren bzw. vom Trägerverein Zentrum für interaktive Medien und Telekommunikation - ZIMT e.V. protokollieren zu lassen, um einen Mißbrauch des Systems zu verhindern und um statistische Grundlagen für die weiteren Planungen in technischer und organisatorischer Hinsicht zu gewinnen.


     

  8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder nahekommende Regelung.


     

  9. Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen

    Änderungen und Ergänzungen dieser Bestimmungen bleiben jederzeit vorbehalten.