Wertingen, den 6. Dezember 1997
An den Deutschen Bundestag
- Innenausschuß -
Herrn Dr. Willfried Penner, MdB
Bundeshaus
53113 Bonn
Betreff: Ihr Schreiben vom 27.11.1997 / pr
19 ANLAGEN
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr.
Willfried Penner,
Vorsitzender des Innenauschusses des Deutschen
Bundestages,
für Ihren Brief vom 27. November 1997 bedanke ich mich ganz herzlich.
Folgenden Brief mit Anlagen an den Petitionsausschuß
des Deutschen Bundestages,
Vorsitzende Frau Bundestagsabgeordnete
Christa Nickels, bitte ich Sie zur Kenntnis zu
nehmen und möglicherweise den Obleuten der
Fraktionen im Innenausschuß sowie den
Berichterstattern weiterzuleiten.
Die ANLAGE 04, Artikel
in der Süddeutschen Zeitung vom 2.12.1997, beschreibt in
aller Kürze die derzeitige Misere der Abschiebepraxis
in Bayern.
Eine gesegnete Adventszeit wünscht Ihnen
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Plarre
_________________________________________________
Wolfgang Plarre
Telefon 08272 / 98974
Dillinger Straße 41
PC-Fax 08272 / 98975
86637 Wertingen
E-Mail wplarre@dillingen.baynet.de
http://www.dillingen.baynet.de/~wplarre
Wertingen, den 6. Dezember 1997
An den Deutschen Bundestag
- Petitionsausschuß -
Frau Christa Nickels, MdB
Bundeshaus
53113 Bonn
Betreff: Ihr Schreiben Pet 1-13-054089 vom 26.11.1997 (Mehl)
18 ANLAGEN
Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Christa
Nickels,
Vorsitzende des Petitionsauschusses des Deutschen
Bundestages,
für Ihr durch Frau/Herrn Mehl übersandtes
Schreiben bedanke ich mich und sende Ihnen
meine "E-Mail-Nachricht vom 17.11.1997 für
Herrn Zenelj Missini" unterschrieben zurück.
Zugleich möchte ich eine Petition einreichen, die folgende Punkte umfaßt:
1. Soweit mir von verschiedenen Seiten berichtet
wurde, werden Abschiebungen nach
Kosova derzeit nur aus Baden-Württemberg
und aus Bayern - jedenfalls in diesem
Ausmaß und dieser Härte
- vorgenommen. Meinen Informand(inn)en sind jedenfalls
keine Abschiebungsfälle
aus anderen Bundesländern bekannt geworden.
Gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung für Ausländer nicht ?
2. Aus Wertingen wurden bisher 8 Kosova-Albaner
abgeschoben. Von keinem von
ihnen ist mir bekannt, daß
er im Sinne des Strafgesetzbuches straffällig geworden
wäre. Besim Makici und
Zenelj Misini hatten jeweils Arbeit seit mehreren Jahren und
waren bei ihren jeweiligen
Arbeitgebern als tüchtige Mitarbeiter geschätzt.
Ich stelle fest: Die deutsche
Innenpolitik hält sich nicht an die öffentlich
gegebene Zusage, es würden
zunächst nur straffällig gewordene und von
Sozialhilfe lebende Ausreisepflichtige
abgeschoben.
3. Seit etwa 1 3/4 Jahren wird - zumindest im
Landkreis Dillingen, Außenstelle des
Arbeitsamtes Donauwörth
- an Asylbewerber keine Arbeit mehr vermittelt bzw. neue
Arbeitserlaubnis erteilt.
Wovon soll ein Ausländer
unter diesen Bedingungen denn anders leben als
von Sozialhilfe ? - Und:
Welches "Gewicht" kommt dem Wort "kriminell" zu,
falls ein Sozialhilfeempfänger
bei 80 DM "Taschen"(!)-Geld im Monat einen
Ladendiebstahl begeht ?
4. Besim Makici und Zenelj Misini (und deren Arbeitgeber)
haben Sozialbeiträge gezahlt.
Eine Wiedereinreise nach Deutschland
ist ihnen nach der Abschiebung verwehrt.
Stehen ihnen nicht zumindest
die einbezahlten Rentenversicherungsbeiträge
als einmalige Geldleistung
zu ?
Welche Ersatzleistungen
bekommen die Arbeitgeber und die
Wohnungsvermieter, deren
Grundlage des "Wirtschaftens" durch Eingreifen des
Staates - zumindest - beeinträchtigt
wurde ?
5. Sofern die mir vorliegenden Informationen zutreffen,
kann ein von der
Ausländerbehörde
zur Rückführung angemeldeter Kosova-Albaner nicht mehr
freiwillig ausreisen: er muß
abgeschoben werden. - Nach dem Ausländergesetz (§ 82,
§ 83) hat ein Ausländer,
der nicht freiwillig ausreist, für die durch die Abschiebung
entstehenden Kosten aufzukommen.
Wie kann jemand, der gar
nicht mehr die Möglichkeit hat, freiwillig
auszureisen, gezwungen
werden, seine dadurch notwendig zwangsweise
Abschiebung auch noch zu
bezahlen (Polizei-Einsatz, Abschiebehaft,
Serbisches Begleitpersonal
im Flugzeug) ?
Zenelj Misini wurden zusätzlich
zu den Sicherheitsleistungen für die Reisekosten, die
er bereits bezahlt haben dürfte,
von der Polizei in Dillingen a.d. Donau 1.300 DM
abgenommen!
6. Das Rückführungsabkommen mit Serbien-Montenegro
ist nach den mir zugänglichen
Informationen in der Praxis
mit verschiedenen Problemen behaftet. Zum Beispiel:
6.1 Ausreisewillige erhalten keine entsprechenden
Papiere von serbischen Behörden.
6.2 Deutsche Ausländerbehörden scheinen
zum Teil lange warten zu müssen, bis die zur
Rückführung
angemeldeten Personen auf der "Putni-List" aufgeführt werden.
6.3 Durch Abschiebungen werden Familien getrennt.
6.4 Auf deutschem Boden (Übergabe am Ab-Flughafen)
agieren serbische "Sicherheits"-
Kräfte.
6.5 Abgeschobene werden nicht - wie im Rückführungsabkommen
vereinbart - entsprechend
den Menschenrechten
behandelt: bei der Reise, bei der Ankunft, nach der Rückkehr.
6.6 Rückkehrer werden von serbischen Behörden
nicht ins Land gelassen und in die Länder
zurückgeschickt,
aus denen sie kamen.
Warum überwachen
deutsche Behörden nicht die Einhaltung der im
Rückführungsabkommen
getroffenen Vereinbarungen ?
Warum begleitet
nicht deutsches Personal die Rückflüge ?
Dann wäre
die Verhaftung Besim Makizi's unter Umständen verhindert worden oder
zumindest der
Grund dafür schon längst geklärt !
7. Soweit ich in Asylverfahren Einblick bekommen
habe, wird die allgemeine politische
Lage in Kosova durch "Atomisierung",
d.h. durch "Zerlegung" in in ihrer Anzahl
angeblich "unerheblicher"
Einzelfälle heruntergespielt und bagatellisiert.
Das Bundesamt, viele Gerichte,
sowie Innen- und Ausländer-Behörden scheinen die
Berichte internationaler Organisationen
entweder nicht zu kennen oder weigern sich,
sie anzuerkennen. Im Verhältnis
dazu wirkt die Bundestagsdebatte zur "Lage in
Kosova" geradezu wohltuend.
Warum werden all diese Behörden
nicht auf die inzwischen für jedermann
zugänglichen Informationsquellen
zu den Verhältnissen in Kosova hingewiesen ?
Aktuelle Information muß
doch die Grundlage der Entscheidung sein -
gerade bei Asyl-Folgeanträgen
(§ 51 Ausländergesetz) !
8. Nachweislich halten sich serbische Behörden,
Polizei und Gerichte nicht an die in
ihrem eigenen Land geltenden
Gesetze und auch nicht an nationale und
internationale Vereinbarungen.
Wiederholt wird von Folterungen berichtet.
Wird vor jeder Abschiebung
nach Kosova geprüft, ob nicht doch § 51 oder § 53
Ausländergesetz anzuwenden
ist ?
WER IST PERSÖNLICH
HAFTBAR ZU MACHEN, WENN EINEM
ABGESCHOBENEN DANACH WIDERRECHTLICH
LEID GESCHIEHT ? !
• Abschiebung in ein Land der Unterdrückung
und Folter ist unmenschlich und -
meiner Meinung nach - unverantwortlich
!
• Außen- und Innen-Politik müssen
darauf hinwirken, daß in den Herkunftsländern
die Menschenrechte eingehalten
werden und Rechtssicherheit statt Willkür
herrscht !
• Wo Gelder an die unterdrückenden Machthaber
fließen, hat der Geldgeber auch
die Verantwortung für die
Verwendung der Gelder mit zu übernehmen !
Bitte nehmen Sie auch die Informationen der ANLAGEN zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Plarre
zu Punkt 2. ANLAGE 01 Bericht
über Abschiebungen aus Wertingen
ANLAGE 02 Artikel in der Wertinger Zeitung
vom 25.9.1997
zu Punkt 5. ANLAGE 03
Artikel
des AK Asyl Baden-Württemberg
ANLAGE 04 Artikel
in der Süddeutschen Zeitung vom 2.12.1997
ANLAGE 05 Bericht der Gesellschaft für
bedrohte Völker
zu Punkt 6.1 ANLAGE 06 Bericht
über Uke Uka aus Aystetten
ANLAGE 04 Artikel
in der Süddeutschen Zeitung vom 2.12.1997
zu Punkt 6.3 ANLAGE 06 Bericht
über Uke Uka aus Aystetten
ANLAGE 04 Artikel
in der Süddeutschen Zeitung vom 2.12.1997
ANLAGE 07 Artikel im Sonntagsblatt vom 16.11.1997
ANLAGE 08 Zusammenstellung aus Weekly Reports von CDHRF
zu Punkt 6.4 ANLAGE 05 Bericht der Gesellschaft für bedrohte Völker
zu Punkt 6.5 ANLAGE 05 Bericht
der Gesellschaft für bedrohte Völker
ANLAGE 09 Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe
ANLAGE 08 Zusammenstellung aus Weekly Reports von CDHRF
zu Punkt 6.6 ANLAGE 08 Zusammenstellung
aus Weekly Reports von CDHRF
ANLAGE 10 Zusammenstellung aus verschiedenen Berichten
zu Punkt 7. ANLAGE 11
Abschrift aus Plenarprotokoll 13/200 - Deutscher
Bundestag
ANLAGE 12 einige Bezugsquellen für Informationen aus /
über Kosova
zu Punkt 8. ANLAGE 13
zu Gerichtsverfahren in Kosova
ANLAGE 14 Auswahl aus jüngsten Berichten über Vorfälle
in Kosova
ANLAGE 15 Monatsberichte von CDHRF
ANLAGE 16 Schreiben des Bayerischen
Innenministeriums auf meine
ANLAGE 17 Offene Briefe an Kanther und
Beckstein vom 14.10.1997
ANLAGE 18 Brief
zum Schreiben des Bayerischen Innenministeriums
Aus Gründen beschränkter Zeit und Arbeitskraft
konnte ich nicht alle mir vorliegenden
Informationen durchsehen. Auch deshalb muß
diese Zusammenstellung der Anlagen in
ihrem Informationsgehalt zwangsweise unvollständig
sein.
Bisher wurden aus Wertingen folgende Kosova-Albaner abgeschoben:
Daut Krasniqi, um den 30. Juli 1997 festgenommen,
abgeschoben am ?
(geb. 22.12.68; in Wertingen seit
Juni 1995)
Hasan Mustapha, um den 11. September 1997
festgenommen,
abgeschoben am 16. September 1997
(geb. 24.05.72; in Wertingen seit
Maerz 1996)
Ramadan Bajrami, um den 15. September 1997
festgenommen,
abgeschoben am 16. September 1997
(geb. 15.08.76; in Wertingen seit
Juni 1995)
Agon Citaku, am 15. September 1997 festgenommen,
abgeschoben am 16. September 1997
(geb. 24.07.74; in Wertingen seit
Maerz 1993)
Besim Makici, festgenommen und abgeschoben
am 16. September 1997
(geb. 12.02.68; in Wertingen seit
Maerz 1994)
Zenelj Misini,
festgenommen am 13.November 1997,
abgeschoben am 19.November 1997
(geb. 25.11.76, in Wertingen seit Maerz 1993)
Rushit Berisha,
abgeschoben am 19.November 1997
(geb. 4.1.1962; in Wertingen seit Dezember 1994;
in Dillingen seit etwa Juni 1997)
Petrit Kabashi,
abgeschoben am 19.November 1997
(geb. 27.5.1997; in Wertingen seit Januar 1996;
in Zusamaltheim seit etwa Juni 1997)
BESIM MAKICI
Zur Abschiebung von BESIM MAKICI habe ich bisher
folgende Informationen von einigen
seiner Landsleute und von seinem Arbeitgeber
erhalten:
Am Dienstag, den 16.9.1997 war Besim beim Auslaenderamt
in Dillingen a.d. Donau, um
seine Aufenthaltsgenehmigung verlaengern zu lassen.
Nachdem er seinen Ausweis abgegeben hatte,
wurde er gebeten vor der Tuere zu
warten.
Kurz darauf wurde er von der Polizei festgenommen.
Er hatte keine Gelegenheit mehr, in seine Wohnung
zu gehen und persoenliche Dinge zu
regeln.
Er wurde zum Flughafen nach Stuttgart gebracht.
Ueber ein Telefonat mit Angehoerigen von Besim
wurde bekannt:
Am 18. September 1997 wurde er in Belgrad verhaftet
und zu 10 Monaten Haft verurteilt.
Jetzt sitzt er im Gefaengnis. Der Grund fuer
die Verurteilung konnte nicht genannt werden.
Besim Makici hatte Arbeit bei der Firma Johann
Demmler KG im Wertinger Ortsteil
Geratshofen. Nach Auskunft dieser Firma (Herr
Weishaupt) war er dort ein geschaetzter
Mitarbeiter. Dem Arbeitgeber ist unverstaendlich,
dass ein Mann, der sich in Deutschland
nichts hat zu Schulden kommen lassen und selbst
fuer seinen Unterhalt sorgte,
abgeschoben wurde.
Besim Makici ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Nach Stand vom 6.Oktober befindet sich Besim Makici
jetzt in Mitrovica im Gefaengnis.
Weder seine Angehoerigen noch ein Rechtsanwalt
koennen
ihn besuchen.
Trotz intensiver Bemuehungen konnte bisher nicht
in Erfahrung gebracht werden, warum
er sich in Haft befindet und wie es ihm geht.
AGON CITAKU
hat sich am Montag, den 15. September 1997, um
ca. 22 Uhr selbst bei der Polizei
gemeldet, nachdem er erfahren hatte, daß
die Polizei mehrmals in der
Gemeinschaftsunterkunft nach im gesucht hatte.
Nach seiner Abschiebung hat er sich aus Belgrad
und spaeter aus Prishtina bei einem
seiner Landsleute in Wertingen telefonisch gemeldet.
ZENELJ MISINI
wurde am fruehen Morgen des 13.November festgenommen.
Er arbeitete seit 4 1/2 Jahren bei der Firma
"Baumschule Reiter" und war dort als einer der
besten Arbeiter geschaetzt. Seit etwa drei Jahren
spielte er in der zweiten Mannschaft des
TSV Wertingen Fußball. Herr Bartl, der
Fußballabteilungsleiter des TSV Wertingen, hat ihn
noch am selben Tag in der Gefaengniszelle besuchen
und sich von ihm verabschieden
können.
Seiner Firma war am 12.11.1997 vom Arbeitsamt
mitgeteilt worden, daß die
Arbeitsgenehmigung nicht verlaengert werden koenne,
weil seine Aufenthaltgestattung
nicht mehr verlaengert wuerde.
Der Arbeitgeber kann nicht verstehen, daß
ein Mann, der sich in Deutschland nichts hat zu
Schulden kommen lassen, und selbst fuer seinen
Lebensunterhalt sorgte, abgeschoben
wurde.
Nach verschiedenen Gespraechen und einem Telefongespraech
am 25.11.1997 mit
Zenelj Misini durch einen seiner Landleute ergibt
sich folgende Sachlage:
Zenelj Misini, am 13.11.1997 festgenommen, wurden
von der deutschenPolizei in
Dillingen 1.300,-- DM abgenommen.
Zenelj Misini, wurde - vermutlich noch am selben
Tag - nach Augsburg gebracht.
Am Dienstag 18.11. wurde er von Augsburg nach
Stuttgart gebracht.
Am Mittwoch 19.11. wurde er nach Belgrad geflogen.
In Belgrad wurden ihm von der serbischen Polizei
einige Fragen gestellt. Nach einer
halben Stunde wurde er freigelassen.
Er ist in seine Heimat Smir, Landkreis Vitia,
in Kosova zurueckgekehrt.
Er muss sich jede Woche bei der serbischen Polizei
melden.
Abschrift der Seite 75 von "Arbeitskreis Asyl
Baden-Würtemberg e.V. - aktuelle
Informationen - Oktober-November 1997", herausgegeben
von Arbeitskreis Asyl Baden-
Würtemberg e.V., Postfach 10 02 21, 70002
Stuttgart, Tel 0711 - 63 13 55 und 0711 - 6 36 54
35, Fax 0711 - 6 36 97 37
Betr.: Freiwillige Rückkehr nach Kosova
Anl.: Erlaß des IM NRW vom 10.7.1997
Vermerk für Werner Baumgarten, AK Asyl Baden-Württemberg
A) Sachverhalt
1. Das IM BW stellt in seinem "Kosova"-Erlaß
vom 19.8.1997 (Ziff. 5.5) fest:
"Entschließt sich eine ausreisepflichtige
Person erst nach Eingang der Zustimmung
zur Rückübernahme durch Jugoslawien
zur freiwilligen Ausreise, lehnt die
jugoslawische Seite die Ausstellung eines Passersatzpapieres
für die freiwillige
Ausreise ab. In diesen Fällen kommt ausschließlich
die zwangsweise Rückführung in
Frage."
2. Das IM NRW dagegen führt in seinem entsprechenden
Erlaß vom 10.7.1997 aus:
zu Ziff. 11:
"...Deshalb läßt die BRJ eine
freiwillige Rückkehr für diejenigen jugoslawischen
Staatsangehörigen nicht mehr zu, für
die ein Ersuchen auf Rückübernahme gestellt
worden ist. In diesen Fällen kommt - so
die jugoslawische Seite - nur eine
Rückführung nach dem Rückübernahmeabkommen
in Betracht.
Es ist daher davon auszugehen, daß
Personen, die freiwillig ausreisen wollen,
nachdem ein Ersuchen gestellt wurde, auch mit
einem gültigen Reisepaß an der
jugoslawischen Grenze zurückgewiesen werde.
..."
3. Nach der Pressemitteilung des IM BW vom Ende
Juni 1997 (siehe Staatsanzeiger
vom 30.6.1997) hatten die Ausländerbehörden
Baden-Württembergs bis zu diesem
Zeitpunkt bereits 20 000 (!!) Ersuchen auf Rückübernahme
gestellt; von diesen waren
bis dahin von der serbischen Regierung _____
positiv und _____ negativ beantwortet
worden.
4. Nach dem Rückübernahmeabkommen soll
die Rückführung der etwa 100 000
Flüchtlinge aus der BRJ (insbesondere Kosova-Albaner)
über einen Zeitraum von
mindestens drei Jahren verteilt werden; pro Jahr
können deshalb aus ganz
Deutschland nur etwa 30 000 Flüchtlinge
zurückgeführt werden.
B) Schlußfolgerungen
1. Wenn die Aussage des IM NRW stimmt, was ich
annehme, dann hat das IM BW mit
seinem Übereifer rd. 20 000 Kosova-Albanern
die Möglichkeit zur freiwilligen
Rückkehr genommen und erreicht, daß
diese Flüchtlinge alle abgeschoben werden
müssen.
2. Minister Schäuble dürfte jetzt bezgl.
BRJ/Kosova nicht mehr erklären, Abschiebungen
seien notwendig, um die Bereitschaft zur freiwilligen
Rückkehr zu fördern.
(Signum) 8.10.97
Von Christian Schneider
München - Die Klagen über "unverständliche
Härten der Ausländerbehörden" in Bayern
häufen sich. Der derzeit krasseste Fall
wird aus Kempten gemeldet. Dort hat jetzt ein
38jährigewr Kosovo-Albaner vom Amtsgericht
Kempten einen Strafbefehl über 1200 Mark
bekommen. Der Grund: Nach Ansicht des Gerichts
hält sich der Mann illegal in der
Bundesrepublik Deutschland auf.
Tatsächlich soll
sich der Mann nach Darstellung der Asylberatungsstelle der Diakonie in
Kempten bereits im Februar dieses Jahres nach
Ablehnung seines Asylantrags um die
freiwillige Rückkehr in seine Heimat bemüht
haben. Nachdem ihm aber das jugoslawische
Generalkonsulat die nötigen Papiere verweigerte,
habe der Mann die deutschen
Ausländerbehörden um eine "freiwillige
Abschiebung" gebeten.
Was folgt, klingt wie
eine Posse: Der Kosovo-Albaner wurde zunächst in Abschiebehaft
genommen. Dann versuchten die bayerischen Behörden
insgesamt viermal vergeblich,
den Mann per Flugzeug in den Kosovo abzuschieben.
Die Reise endete aber jedesmal
schon auf dem deutschen Flughafen, weil der Heimkehrwillige
entweder nicht auf der Liste
der serbischen Behörden stand oder weil
schlichtweg vergessen worden war, rechtzeitig
ein Rückflugticket für ihn zu reservieren.
Der letzte gescheiterte
Abschiebeversuch liegt jetzt drei Monate zurück. Seit dieser Zeit
meldet sich der Mann zweimal wöchentlich
bei der Kemptener Ausländerbehörde. Doch
trotz dieses Sachverhalts, der allen Beteiligten
bekannt ist, wird dem Kosovo-Albaner jetzt
von den Behörden unterstellt, er halte sich
illegal in Bayern auf. Mitte Januar kommenden
Jahres soll sein Fall vor dem Gericht in Kempten
verhandelt werden. Von der Diakonie mit
diesem Vorgang konfrontiert, meint selbst der
Kemptener CSU-Landtagsabgeordnete
Thomas Kreuzer: "Das gibt es nicht."
Nach Darstellung von
Mitarbeitern der kirchlichen Wohlfahrtsverbände ist der Fall aus
Kempten keineswegs ein Einzelbeispiel für
den Übereifer bayerischer Ausländerbehörden.
Auch rückkehrwillige Vietnamesen bekommen
immer wieder das sture Verhalten der
Ämter im Freistaat zu spüren. So bestanden
die Behörden in der Oberpfalz jetzt auf der
Ausreise einer vietnamesichen Mutter mit ihrer
Tochter.
Die beiden sollten Deutschland
verlassen, obwohl sich die vietnamesichen Behörden
bis jetzt weigern, auch den Familienvater zurückkehren
zu lassen. Der von bayerischen
Behörden geforderten Familientrennung machten
erst Beamte des Bundesgrenzschutzes
(BGS) ein Ende. Sie holten nach einem Protest
des vietnamesischen Vaters auf dem
Flughafen in München Mutter und Tochter
aus dem schon startklaren Flugzeug.
Mittlerweile kann die Caritas in München
ein dickes Dossier vorlegen, das noch mehr
ähnlich gelagerte Fälle enthält.
Am 28. November 1997 hat mir berichtet
Herr Uke Uka, geboren am 7.9.1948, zu diesem Zeitpunkt
wohnend in
Hauptstraße 37, 86482 Aystetten
Seine Frau, seine beiden Töchter (12 und
17 Jahre alt) und seine beiden
Söhne (14 und 16 Jahre alt) wurden am 12.
November 1997 festgenommen
und am selben Tag nach Kosova abgeschoben.
Herr Uka war am 17.11.1997 beim serbischen Konsulat
in München und hat
dort um Rückreisepapiere gebeten, aber bisher
nicht erhalten.
Herr Uka zeigt mir eine Bestätigung des Konsulates
zur Vorlage bei
deutschen Behörden, daß er zur Regelung
seiner Angelegenheiten beim
serbischen Konsulat vorgesprochen hat.